RA Michael Schmid | Mietrecht

Stört ein Mieter permanent den Hausfrieden, kann der Vermieter den Querulanten fristlos kündigen (Amtsgericht München, Az: 418 C 6420/17). Hintergrund war folgender:

Eine Mieterin sorgte wiederholt für Ärger, weil sie beim Betreten und Verlassens des Wohnhauses grundsätzlich die Hauseingangstür offen stehen ließ, im Keller dafür das Licht brennen lies und wiederholt durch Lärm auffiel. Hinzu kamen noch Beleidigungen der Nachbarn hinzu und der Verdacht, bei einer Nachbarin einen Teppichvorleger entwendet zu haben. Als die Mieterin dann noch den Vermieter bei einer Aussprache anschrie, hat dieser das Mietverhältnis fristlos gekündigt.

 

Das Amtsgericht München hat dem Vermieter Recht gegeben. Bei zahlreichen Vertragsverstößen wie hier ist die Vertrauensgrundlage für ein weiteres „Zusammenleben“ dahin, sodass auch eine Abmahnung keine Besserung versprochen hätte. Die Mieterin musste ausziehen.