RAin Lilly-Brit Breitschwerdt | Mietrecht

Um späteren Streit zwischen Mieter und Vermieter über Reparaturen, Nebenkosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel zu vermeiden, bietet es sich an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Erstellung eines sog. Abnahmeprotokolls ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann jedoch Streit vermeiden oder im Zweifel eine bessere Ausgangssituation für einen etwaigen Prozess bedeuten.

 

Folgendes sollte im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgenommen werden:

 

 

Am besten wird ein Übergabeprotokoll sowohl beim Ein- als auch beim Auszug gefertigt. Sollte sich ein Vermieter weigern, kann ein Mieter ein Abnahmeprotokoll selbst am besten gemeinsam mit einem neutralen Zeugen erstellen.