RA Rafael Fischer | Arzthaftungsrecht

Ja, möglicherweise aber nur zum Teil. Es kommt auf den Einzelfall an.

Ästhetische Operationen, die medizinisch nicht notwendig sind (Brustvergrößerung, ästhetische Nasenkorrektur, Augenlidstraffung) muss der Betroffene in der Regel selbst bezahlen. Die Krankenkassen beteiligten sich hieran nicht. Kommt es aber später zu Komplikationen oder ist eine Folgeoperation erforderlich, springen die gesetzlichen Kassen meist ein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich nach einer Brustvergrößerung durch eine Kapselfibrose das Gewebe verhärtet und eine Entzündung herausbildet.

In der Regel übernehmen die Krankenkassen dann aber auch nicht alle Kosten, ob man muss sich der Patient in angemessener Höhe daran beteiligen.

 

Wenn gewünscht wird, klären wir das für unsere Mandanten ab.