RAin Verena Erni | Arzthaftungsrecht

Jedes Jahr erkranken in deutschen Krankenhäusern ca. 800.000 Menschen an Infektionen. Zu den Hauptgründen zählt schlampige Hygiene. Rund 40.000 Menschen sterben daran. Nicht selten liegt hier für die Kliniken ein Haftungsfall vor. Überlastetes Klinikpersonal, Zeitdruck und Unwissenheit führen zu gefährlichen Sicherheitslücken in deutschen Krankenhäusern.

Desinfektionsmittel, die nicht lange genug einwirken, sterile Handschuhe, die nicht gewechselt werden, Mundschutz, der nicht getragen wird – jedesmal besteht für den Patienten das Risiko einer lebensgefährlichen Infektion. Als besonders tückisch gelten die sogenannten MRSA-Superbakterien, die gegen herkömmliche Antibiotika resistent sind.

 

Viele dieser Infektionen, deren Verlauf die behandelnden Ärzte standardmäßig als „schicksalhaft“ bezeichnen, wären vermeidbar gewesen und sind auf ein Verschulden des Klinikpersonals zurückzuführen. Die Betroffenen oder – bei tödlichem Ausgang – die Hinterbliebenen haben in so einem Fall einen Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz gegen das Krankenhaus. Entscheidend ist hier die richtige Beweisführung und vor allem schnelles Handeln. Wer den Verdacht hatte, das Hygiene-Pfusch der Grund für eine Krankenhausinfektion sein könnte, sollte sofort einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Wichtig ist auch der umgehende Einblick in die Krankenakte und deren Sicherung als Beweismittel – bevor hier womöglich etwas wichtiges „verloren“ geht.