RA Rafael Fischer | Arzthaftungsrecht

Das weist Gerd Reuther anhand statistischer Erhebungen in einem Fokus-Beitrag aus dem Jahre 2017 nach. Das eigentliche Problem liege darin, dass die ärztlichen Behandlungen auf 700 Millionen pro Jahr gestiegen sind und damit die Patienten einer Überdosis Medizin ausgesetzt seien. Dabei geht es nicht nur um Gelenkprothesen bei einer 90-Jährigen oder Chemotherapien im letzten Lebensmonat, da geht es auch um unerwünschte Medikamentenwirkungen, die nicht erkannt werden und für circa 60.000 bis 70.000 Todesfälle verantwortlich sind. Da geht es auch um die 30.000 Todesfälle wegen Infektionen während der Krankenhausaufenthalte. Reuther räumt ein, dass es zwischenzeitlich eine Reihe lebensrettender und lebensverlängernder Maßnahmen gibt. Aber die Mehrzahl auch heutiger Behandlungen ist nicht besser als der Spontanverlauf. Es habe sich ärztlicher Aktionismus breitgemacht ohne nachgewiesenen Patientennutzen. Die Folge: behandlungsbedingte Krankheiten und Tod.

Wer den Verdacht hat, dass seine Behandlung nicht so erfolgreich verlaufen ist, wie angedacht, kann jederzeit seinen medizinischen Fall juristisch bewerten lassen. Nicht selten steht dem Patient Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind RA Oliver Hirt und RA Rafael Fischer. Für einen Erstkontakt verweisen wir auf die Telefonnummer 07531/59 56-10.

[Quelle: Gerd Reuther, Ärzte sind mittlerweile die häufigste Todesursache, Fokus Online vom 06.04.2017]