Konlex.de | Arzthaftungsrecht

Akute Schmerzen, Ohnmacht, insbesondere bei „unklaren Symptomen“ enden oftmals in der Notaufnahme. Das Erstpersonal und die Ärzte fragen oft viel, aber vergessen nicht selten die Frage, welche Medikamente der Patient in den letzten Tagen zu sich genommen hat. Eine Anfang 2018 veröffentlichte Studie über die Ursachen von Notaufnahmen kam bei 6,5 % aller Fälle zu dem Ergebnis, dass unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW-Verdachtsfälle) die Ursache für die Einlieferung waren. Danach gefragt wurde in weitaus weniger Fällen, so dass die Ursache erst sehr viel später bekannt wurde.

 

Da fast jeder 20. Fall auf solche unerwünschten Arzneimittelwirkungen zurückzuführen ist, sollte jeder Patient schon im eigenen Interesse – wenn er noch sprechen kann – gleich bei Aufnahme mitteilen, welche Medikamente er im Vorfeld zu sich genommen hat.

 

 

Wenn Ärzte danach nicht fragen und auch nicht bei der Untersuchung ins Kalkül ziehen, könnte ein Arztfehler und damit ein Arzthaftungsfall vorliegen. Dies führt zu Schadensersatzansprüchen, wenn die UAW erst später diagnostiziert wird und bei rechtzeitiger Gegenbehandlung Schmerzen oder Folgen hätten gelindert werden können.