RAin Lilly-Brit Breitschwerdt | Arzthaftungsrecht

Bei einer Verengung im Schultergelenk raten nicht wenige Ärzte zum Abschleifen von Schulterknochen. Man hat angenommen, dass dann mechanisch mehr Platz vorhanden ist. Dr. Lars Lehmann von Mannheimer Uniklinik hat in einem WDR-Bericht bestätigt, dass alleinige Abfräsen des Knochens ist „in den meisten Fällen bei der Schultererkrankung … sinnlos.“

Denn oftmals sind auch Muskel und Sehnen schuld, die den Oberarm normalerweise so halten, dass es kein Problem mit Schulterenge gibt. Wenn es trotzdem gemacht wird, tut sich ein böser Verdacht auf: Operieren, damit die Kasse stimmt. Neudeutsch sagt man dazu auch „Überbehandlung“. Wer sich in der letzten fünf Jahren wegen eines verengten Schultergelenkes hat operiert lassen, sollte die "Notwendigkeit" im Nachhinein überprüfen lassen. In den meisten Fällen verbietet heute der hypokratische Eid einen solchen operativen Eingriff.

 

Welche Möglichkeiten es gibt, kann ein Erstberatungstermin beim Anwalt klären. Bei uns ist für eine Terminvereinbarung zuständig Bürovorsteherin Monika Keller, Telefon: 07531/5956-10.