Ischgl: Sammelklage in Österreich ist eine Mogelpackung
Skiurlauber, die im Februar/März 2020 in Ischgl waren, werden seit einigen Tagen von einem Verbraucherschutzverein VSV aus Österreich mit einer Sammelklage beworben. Das Problem ist nur:
Eine Sammelklage gibt es im österreichischen Recht gar nicht. Das was hier Verbraucherschutzverbände als Sammelklage ankündigen, ist eine Hilfskrücke, allenfalls die Abtretung von Rechten an VSVund am Ende eine schlichte Klagehäufung. Die Aktivitäten des Peter Kolba gegen die Verantwortlichen in Ischgl sind in erster Linie politisch motiviert. Kolba gehörte der Vergangenheit der Liste Pilz (eine grüne Gruppierung) an. Der VSV (Verbraucherschutzverein) ist in Konkurrenz entstanden zum VKI (Verein für Konsumenteninformation), für den der Vorstand Peter Kolba jahrelang alles Leiter der Abteilung Recht tätig war und dann eigene Wege ging. Kolba gehörte der Vergangenheit der Liste Pilz (eine grüne Gruppierung) an. Wir empfehlen einen Besuch auf der Seite http://www.himko.at/Ueber-mich/, um sich ein eigenes Bild zu machen.
MS Artania: Deutscher Kreuzfahrt-Passagier stirbt an Covid-19 - übrigen Passagieren dürfte Schadensersatzanspruch zustehen
Ein Deutscher ist nach einer Infektion mit dem Coronavirus in einer Klinik im australischen Perth gestorben. Zuvor war der Mann Passagier des im Westen Australiens festsitzenden Kreuzfahrtschiff „Artania“.
Nach Coronavirus-Fällen auf dem Kreuzfahrtschiff mit überwiegend deutschen Passagieren vor Australien fordern die dortigen Behörden eine rasche Abreise des Luxusliners. Die „Artania“ müsse schnellstmöglich nach Deutschland zurückfahren“, sagte der Regierungschef des Bundesstaates Westaustralien, Mark McGowan.
Das Kreuzfahrtschiff der in Bonn ansässigen Reederei Phoenix hatte vergangene Woche mit Dutzenden Coronavirus-Infizierten an Bord in Fremantle südlich von Perth (Australien) angelegt. Mindestens 23 am Coronavirus erkrankte Passagiere und 13 Crewmitglieder befinden sich noch in australischen Krankenhäusern. Es ist von noch mit viel mehr infizierten Passagieren zu rechnen. Der Großteil der mehr als 800 Passagiere war am Sonntag nach Deutschland ausgeflogen worden.
Zwei Wochen saßen die Passagiere auf der „Artania“ wegen des Coronavirus vor der australischen Küste fest. Eigentlich sollte die Südseekreuzfahrt von Sydney bis nach Tahiti gehen. Aber schon bevor das Schiff in See stach war klar, dass die Reise nicht wie geplant verlaufen würde. Die Reederei ging zu dem Zeitpunkt noch davon aus, dass es keinen Coronavirus-Infizierten auf dem Schiff geben würde. Ein Trugschluss – mittlerweile gibt es sogar den ersten Todesfall.
Dass sich die Ausbreitung des Coronavirus auch auf einem Kreuzfahrtschiff trotz angeblich ausreichender Schutzmaßnahmen nicht verhindern lässt, war vorhersehbar. Auf der „Artania“ befanden sich viele Personen auf engem Raum und viele Passagiere gehören der Risikogruppe an. Die Reederei und der Reiseveranstalter müssen sich nun hierfür verantworten – möglicherweise auch wegen fahrlässiger Tötung.
Das Kreuzfahrtschiff stach am 13.03.2020 in See. Seit dem 11.03.2020 spricht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von einer Coronavirus-Pandemie. Es war fahrlässig, dass die Kreuzfahrt überhaupt noch gestartet wurde! Wir prüfen daher, ob gegen die Verantwortlichen der Phoenix GmbH nicht Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung bei der deutschen Staatsanwaltschaft zu erstatten ist, egal unter welcher Flagge das Schiff fährt, egal wo sich der Tod ereignet hat. Die übrigen Passagieren sind auf Geschädigte, entweder weil sie gefährlich an Corona erkrankt sind oder weil sie wegen Corona große Ängste an Bord erlitten haben. Passagiere sollten sich das das nicht gefallen lassen und dieses eklatante Missmanagement nicht gefallen lassen. Es ist offensichtlich, dass man (wie in Ischgl) noch einmal Vollpension einsacken wollte. Ok, so funktioniert die Welt, nicht aber wenn mit Menschenleben gespielt wird.
Was muss ich tun, wenn mir das Kurzarbeitergeld nicht reicht
Kurzarbeiter bekommen zum Monatswechsel insgesamt weniger ausbezahlt als sonst. Nicht selten können dann die Lebenshaltungskosten und sonstige Verpflichtungen nicht mehr getragen werden. In einem solchen Fall müssen Kurzarbeiter zusätzlich Hartz IV beantragen.
Wie gehe ich als Gläubiger mit der "Corona-Ausrede" um?
Wir ziehen unsere Mandantschaft seit Jahren Forderungen ein. Kaum hatte das Corona Virus den Weg in die allgemeine Nachrichten gefunden, erhielten wir schon die ersten Aussetzungsanträge auf Ratenzahlungen "wegen dem Corona Virus". Die meisten Schuldner konnten zwar nicht sagen, warum sie nicht zahlen könnten und waren selbst auch nicht erkrankt (manche gaben vor, erkrankt zu sein). Da war klar: die "Corona-Ausrede" war geboren. Wir prüfen daher von Beginn an die angebliche Betroffenheit und verlangen zumindest die Beantwortung nachfolgender Fragen:
Zahlungsmoral massiv eingebrochen - großes Schuldnerrisiko
Noch nie hat sich die Zahlungsmoral binnen weniger Tage so verschlechtert wie seit Mitte März. Die Ausfälle werden mit dem jetzigen Monatswechsel noch mal kräftig ansteigen. Es für jeden Schuldner gefährlich, Zahlungen einfach zurückzuhalten. Schnell kommen neue Zahlungsverpflichtungen hinzu, die Bugwelle wird damit immer höher. Auch wenn vom Staat schnell Schutzschirme aufgespannt worden sind, kann man damit regelmäßig nur die unmittelbaren Folgen mildern, die Zahlungsverpflichtungen als solches bleiben. Liegt kein so genannter Wegfall der Geschäftsgrundlage vor, kann die Geschäftspartner (Vermieter, Verkäufer, Dienstleister) seinerseits den Anspruch schnell gerichtlich geltend machen oder Mahnbescheid beantragen. Die Folge: Mehrkosten von mindestens 20 bis30 %.Wer das nicht im Blick hat, stirbt halt später. Zahlungen verweigern oder Zahlungen einstellen, ist allein kein Notfallplan. Immer noch viele Unternehmen, insbesondere Einzelunternehmer haben bis heute noch keinen Maßnahmeplan erstellt und "wursteln" im Moment ohne Konzept weiter.