Corona-Storno: Volle Erstattung auch ohne Reisewarnung
Viele Urlauber stehen in der jetzigen Zeit vor dem gleichen Problem: Sie haben eine Reise gebucht, doch dann machte ihnen die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung. Kommen nun auf die Personen, die eine Reise gebucht und storniert haben, möglicherweise Kosten zu?
Das Amtsgericht Frankfurt hat bezüglich dieser Frage am 11.08.2020 aktuell entschieden, dass ein Reiseveranstalter einem Vertragspartner die geleistete Anzahlung erstatten muss, da der Reisende auf Grund der Corona-Pandemie seine Reise storniert hat (Urteil v. 11.08.2020, Az. 32 C 2136/20 (18)). Das bedeutet also, dass bei einer Stornierung aufgrund der Corona-Krise der volle Reisepreis vom Veranstalter zurückerstattet wird.
Das gibt’s auch, dass einer seine Maske nicht abnehmen will
In einem Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Mörder weigerte sich der Angeklagte, während der Gerichtsverhandlung seine Maske herunter zu nehmen. In einem Eifersuchtsmord auf einem Reiterhof wollte das Gericht das Verhalten des Angeklagten bewerten, während einer Zeugenvernehmung. Er nahm die Maske erst auf Anordnungsbeschluss des Gerichts ab, kündigte aber durch seinen Verteidiger einen Befangenheitsantrag an. Dem entgegnete die Staatsanwaltschaft zurecht, dass ein Gericht zumindest einmal die Gelegenheit haben müsse, einem Angeklagten ins Gesicht blicken zu können. Der Angeklagte wird mit dieser Feiglingsmasche nicht durchkommen.
Porsche untersucht Manipulationsverdacht und will zur Aufklärung beitragen
Nach einem Bericht in der „Bild am Sonntag“ hat ein Porsche-Sprecher mitgeteilt: „Wir bestätigen, dass Porsche interne Untersuchungen durchführt.“ Man sei an einer systematischen und konsequenten Aufklärung interessiert. Es gehe hierbei nicht nur um Abgasanlagen, sondern auch um Motorkomponenten. Derzeit würden Mitarbeiter gehört, Sitzungsprotokolle und E-Mails ausgewertet werden. Porsche gibt an: „Wir drehen jeden Stein um.“
Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten sollen für mindestens fünf Tage in Quarantäne
Danach könne die Quarantäne nur durch ein negatives Testergebnis bei einer Testung nach frühestens fünf Tagen nach Einreise beendet werden, ist der Vorschlag des Gesundheitsministeriums und wird zwischenzeitlich von einer Reihe von Firmen verlangt. Im Rahmen der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber kann dies vom Risikourlauber auch verlangt werden. Wer in ein Risikogebiet gereist ist, weiß worauf er sich eingelassen hat, so das Gesundheitsministerium.
Tendenz bei Familiengerichten: Coronalage allein führt nicht zur Aussetzung des Umgangsrechts
Immer mehr Gerichte legen fest, dass ein Elternteil bei einem gerichtlich geregelten Umgang nicht einseitig wegen der Corona-Pandemie von der Festlegung abweichen kann. Anderenfalls droht ein Ordnungsgeld, selbst wenn sich beispielsweise die Mutter irrtümlich zu einem solchen Schritt berechtigt gefühlt habe. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat zwischenzeitlich eine solche Entscheidung getroffen, die viele als Grundsatzurteil sehen.