Corona-Pandemie: Bei Quarantäneanordnung keine Zwangsräumung der Wohnung
Kurz vor dem Termin zur Zwangsräumung übermittelte der Mieter dem Gerichtsvollzieher ein Schreiben des zuständigen Gesundheitsamts, in dem er aufgrund COVID-19 unter Quarantäne gestellt wurde. Darf der Gerichtsvollzieher in einem solchen Fall die Räumung dennoch durchführen?
Antwort: Nein!
Diesel-Betrug: Bundesrepublik muss (noch) nicht haften
Das Landgericht Frankfurt hat aktuell mehrere Klagen auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt und an die Autohersteller verwiesen. Diese seien verantwortlich für festgestellte Manipulationen. Der Staat sei seiner Kontrollpflicht ausreichend nachgekommen. Die EU-Vorgaben (RL 2007/46/EG zur SChaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen) seien ordnungsgemäß in nationales Recht umgewandelt worden. Bei Verstößen durch die Hersteller hätten die Mitgliedstaaten der EU jeweils einen eigenen Ermessensspielraum, ob und welche Sanktionen sie unter welchen Bedingungen festlegen. Das harte Vorgehen, wie es in den USA geschehen sei, sei nicht zwingend. Außerdem sei die Fahrzeugmanipulation durch namhafte Hersteller bis zur Aufdeckung im Herbst 2015 als nicht wahrscheinlich angemutet. Die dann erfolgten staatlichen Reaktionen seien auch grundsätzlich nicht zu überprüfen. Den Geschädigten bleibt ohnehin der ordentliche Rechtsweg gegen die Herstellerfirma als Vertragspartner bzw. Verursacher.
Probleme an ganz anderer Stelle [MH19/1]
Wer strafrechtlich oder behördlich auffällig wird, kann sich über die konkrete Problematik Folgeprobleme in anderen Lebensbereichen einhandeln, an die man anfangs gar nicht denkt. Bekannt ist, dass Alkohol- und Drogenkonsum zum Führerscheinentzug führen kann. Aber auch Drogenbesitz ohne Zusammenhang mit Straßenverkehr kann dazu führen, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Unzuverlässigkeit annimmt und spätestens nach Abschluss der Ermittlungen einen Führerschein einzieht oder die Wiedererteilung von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht.
Aber das ist noch nicht alles:
Der Impfnachweis wird den negativen Corona-Test ersetzen
Im Sommer kommenden Jahres wird sich in vielen der gebeutelten Branchen endlich etwas tun. Sobald die breite Bevölkerung durch Impfungen immunisiert, ist dies eine schnelle Chance für die Unterhaltsbranche, vor allem Diskotheken, gastronomische Einrichtungen, Konzertveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Freizeitparks, Fluggesellschaft und Urlaubszielen. Wer gegen Corona geimpft ist und dies mit seinem Impfpass nachweisen kann, „der darf rein oder darf mit“.
Je länger der Lockdown dauert, desto eher können Mieter wegen Betriebsschließungen mindern
Das Landgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 05.10.2020 für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis 20.04.2020 im Einzelhandel keine Mietminderung zugesprochen. Das Gericht war der Auffassung, dass eine Mietminderung solange nicht berechtigt ist, solange die Pandemie nicht zugleich die Existenz des Mieters bedroht.
Das ist aber zwischenzeitlich immer öfters der Fall. Je länger die Pandemie dauert, um so eher werden die Umstände zur Frage der Geschäftsgrundlage. Zu berücksichtigen wird auch sein, ob für Änderungen der Hygieneregeln und sonstige Vorschriften die übliche Quadratmeternutzung es dem Mieter nicht unmöglich machen und dann die Geschäftsgrundlage schon deswegen eingeschränkt/reduziert ist oder überhaupt wegfällt.