Neues zum Wolf: Stimmt das wirklich, dass niemand haftet?
In unserem Artikel vom 03.12.2020 hatten wir von der Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswi-Holstein (Beschluß vom 24.09.2020 und 03.11.2020, Az. 11 U 61/20) berichtet.
Aber stimmt das wirklich?
Wenn der Gesetzgeber den Wolf unter Naturschutz stellt und deswegen eingeschränkte Möglichkeiten bestehen, ihn zu verfolgen, wenn er einen Schaden verursacht, dann stellt sich doch die Frage, ob nicht derjenige, der diesen Schutz zuvor auferlegt hat, dann auch für hieraus entstehende Schäden haften muss. Wie die beiden oben genannten Gerichte richtigerweise festgestellt haben, besteht zurzeit eine Gesetzeslücke bezüglich der Entschädigungsregelungen. Solange diese Lücke jedoch besteht, darf die Folge hiervon nicht ein haftungsfreier Raum sein. Die Züchter bzw. Halter müssen trotzdem einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieser kann und darf nicht nur deshalb entfallen, weil die Gerichte sagen, es sei Sache des Gesetzgebers, weitergehende Entschädigungsregeln zu schaffen und sich selbst somit der Rechtsfortbildung entziehen. Solange keine weiteren Bestimmungen zu etwaigen Schadensersatzansprüchen neu geregelt werden, muss unseres Erachtens zumindest der Schaden durch den Staat – also demjenigen, der den Schutz des Schadensverursachenden festlegte – ausgeglichen werden, weil so etwas durch die Schutzregelung sehenden Auges mit in Kauf genommen wurde.
Rassistische Äußerung ist keine Meinung
Das Bundesverfassungsgericht hat ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es rechtmäßig sei, dass ein Mann, welcher zuvor seinen Arbeitskollegen mit Affenlauten verhöhnte, gekündigt wird. Wer einen dunkelhäutigen Kollegen mit Tierlauten ("Ugah, Ugah!") belegt und daher seinen Job verliert, kann sich dagegen nicht mit Verweis auf die eigene Meinungsfreiheit wehren. Wenn jemand nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert würde, sei die Menschenwürde angetastet.
Obschon grundsätzlich das Gericht in Fällen, in denen die Meinungsfreiheit und die bedrohende Beeinträchtigung der persönlichen Ehre einander gegenüberstehen, eine Abwägung vornehmen muss, kann diese in besonderen Ausnahmefällen entbehrlich sein. Sofern es sich um Formalbeleidigungen, Schmähkritik oder eben Äußerungen handelt, die die Menschenwürde antasten, tritt die Meinungsfreiheit jedenfalls stets zurück. Gerade bei Aussagen, die tief in die Menschenwürde eingreifen, handele es sich eben nicht mehr um Beleidigungen, sondern um Äußerungen, die fundamental herabwürdigend seien. Solche Aussagen sprechen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit ab.
Der moderne Einbruch
Brechen Diebe einen PKW nicht auf, sondern öffnen ihn per Funksignal, stellt dies kein „Aufbrechen“ dar, da keine Gewalt angewendet wird. Folge: die Hausratversicherung muss nicht für den Verlust von Gegenständen aus dem Innenraum aufkommen.
Der Eigentümer des Fahrzeuges hatte sein Auto geparkt und es nur kurz verlassen. Der Wagen hatte ein schlüsselloses „Keyless-Go-System“, welches automatisch und elektronisch verriegelt. In dieser Zeit entwendeten Diebe u.a. Koffer aus dem PKW. Da es kein Zeichen für gewaltsames Eindringen gab, war der PKW wohl mittels abgefangener Funksignale geöffnet worden. Konkret nachgewiesen werden konnte das nicht.
Abfindung in einem Betrag ausbezahlen lassen
Abfindungen sind zwar steuerpflichtig, können aber ermäßigt besteuert werden. Das gilt grundsätzlich nur, wenn über Jahre hinweg die "erworbene" Abfindung quasi als jahrelanger Treuebonus in einer Summe ausbezahlt wird. In den meisten Fällen ist es nicht ratsam, sich die Abfindung über den Jahreswechsel verteilt ausbezahlen zu lassen.
Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Ba-Wü, kann es nicht.
Vielleicht ist dieser Vorhalt vieler Zeitungen sogar falsch. Peter Hauck kann es vielleicht schon, aber er will es nicht und sollte deshalb schnellstmöglich abgelöst werden. Egal welcher Vorwurfgrad hier zutrifft. Politpfeifen müssen gehen. Peter Hauk war schon 2005–2010 Minister für Ernährung und Ländlichen Raum. 2016 übernahm er erneut das inzwischen in Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz umbenannte Ministerium. Und: Im Schwarzwald und auf der Schwäb‘schen Alb sind schockierende Bilder von grausamen Hinrichtungsmethoden in Schlachthöfen Baden-Württembergs zu sehen, zuletzt in Biberach. Die „schwarzen Schafe“ unter den Schlachtern morden solange, bis Tierschutzorganisationen die Missstände aufdecken. Zu Recht gerät der Minister jetzt unter Rechtsfertigungsdruck. Die Kontrollen in Baden-Württemberg sind für den Henker. Seit 2005 (mit Unterbrechung) sitzt Herr Hauk am längeren Hebel und hat nichts oder viel zu wenig getan.
Und was gibt der Minister nun von sich? Er bringt den Mindestpreis für Schweinefleisch ins Gespräch und meint damit die konkreten Probleme lösen zu können. Das ist grade so, als würde man Verständnis dafür haben, dass ein arbeitsloser Betrunkener seine Frau verprügelt, weil der Hartz-4-Satz zu niedrig ist. Lösung: Hartz-4-Satz anheben? Herr Hauk, hören sie mit diesem argumentativen Unsinn auf. Die Täter sind Tierquäler und hätten bei höheren Fleischpreisen sogar noch eine bessere Rendite. Tierquäler muss man aus dem Verkehr ziehen und die Kontrollen in der Nutztierhaltung sofort verstärken.