Schadensersatz bei polizeilicher Ingewahrsamnahme
Das Gesetz sieht im Falle einer unrechtmäßig erlittenen Haft eine Entschädigung in Höhe von 75 € pro Tag vor. 75 € pro Tag erachten wir jedoch als zu niedrig und es kann eine höhere Entschädigung geboten sein. Die Höhe dieser richtet sich nach dem Einzelfall.
Auch im Falle einer zu Unrecht erfolgten polizeilichen Ingewahrsamnahme hat eine festgenommene Person Anspruch auf Schmerzensgeld.
So hat das OLG Koblenz erläutert, dass ein Festgenommener sofort freizulassen ist, sofern ein Facharzt für Psychiatrie eine Eigen- oder Fremdgefährdung nach rechtmäßiger Ingewahrsamnahme ausgeschlossen ist. Andernfalls ist dem Betroffenen Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen.
Wohin mit einem Testament oder Erbvertrag?
Ein praktisches Problem ist die richtige Aufbewahrung eines Testaments oder eines Erbvertrags, damit der Wille des Erblassers nach seinem Tod auch umgesetzt werden kann. Die folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Verwahrungsmöglichkeiten bei Testament und Erbvertrag auf. Aufbewahrung eines Testaments:
Zeugen dürfen nicht telefonisch vernommen werden
Es ist auch im Bußgeldverfahren unzulässig, einen Zeugen telefonisch zu vernehmen.
Minderjährige Täter können zivilrechtlich haftbar gemacht werden, auch wenn sie noch nicht strafmündig sind
Täter unter 14 Jahren können in Deutschland nicht vor ein Strafgericht gestellt werden. Das gilt auch, wenn dabei jemand getötet wird. So haben im Jahr 2023 eine 12- und eine 13-jährige Täterin ihre Freundin überfallen, mit einem Messer traktiert und dann eine Böschung hinuntergestoßen. Das Opfer verstarb an den 74 Messerstichen, wie die Rechtsmedizin in Mainz feststellte.
Nun haben die Eltern des Opfers die beiden Täterinnen auf Schmerzensgeld verklagt in Höhe von mindestens € 50.000,00. Aus Justizkreisen war zu erfahren, dass gegen die Ältere zwischenzeitlich ein Versäumnisurteil erlassen wurde, das jüngere Mädchen sich hingegen mit einem Rechtsbeistand gegen die Inanspruchnahme wehrt.
Zwar sind die beiden Täterinnen noch minderjährig und nicht in der Lage das Schmerzensgeld auch nur ansatzweise aufzubringen, doch kann man die Mädchen wahrscheinlich ein Leben lang mit der Forderung verfolgen. Eine Privatinsolvenz hilft hier nicht weiter, da deliktische Ansprüche von einer sogenannten Restschuldbefreiung umfasst sind.
Mord und Totschlag führt stets zur Erbunwürdigkeit
Wer den Erblasser tötet, ist erbunwürdig. Er erbt daher nichts.