Klage gegen Porsche und Audi erfolgreich
Das Landgericht Freiburg hat aktuell die Porsche AG und die Audi AG zum Schadensersatz und zur Rücknahme eines Porsche Macan S 3.0 mit V6 Diesel verurteilt. Vom Neupreis wurden lediglich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil in Abzug gebracht. Klagen gegen Porsche sind entgegen anderer kolportierter Behauptungen mittlerweile erfolgreich, ebenso gegen die Audi AG, weil sämtliche Porsche Macan mit einem Dieselmotor nebst Abschalteinrichtung von Audi ausgestattet ist. Wer zwei Jahre nach dem Dieselskandal in den USA noch 2017 Fahrzeuge mit verborgener Abschalteinrichtung verkauft hat, dem gehört es auch nicht anders.
Wir werden nun unserer Mandantschaft anraten zusätzlich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden zu erstatten. Bei Porsche ist Vorstandsvorsitzender seit 2015 bis heute Oliver Blume. Bei Audi war es 2017 noch Rupert Stadler, der sich aktuell fast jeden Dienstag und Mittwoch bereits zu solchen Vorwürfen bei der Großen Strafkammer des Landgerichts München zu stellen hat. (Siehe auch aktuellen Bericht „Rupert Stadler macht auf Rupert Hase“).
Staatsanwaltschaft geht im Dieselstrafprozess gegen Winterkorn von einer hohen Strafe aus
Martin Winterkorn ist einmal wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, im Rahmen des Dieselskandals, angeklagt. Dieser Prozess soll Ende Februar 2021 beginnen.
Weiter angeklagt ist Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation, weil er den Kapitalmarkt seinerzeit nicht rechtzeitig über die relevanten Geschehnisse bei VW informiert hat.
Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft (vorläufig) eingestellt, weil sie davon ausgeht, dass im Dieselverfahren Herr Martin Winterkorn eine Strafe zu erwarten hat, bei der das Verfahren wegen Marktmanipulation nicht mehr besonders ins Gewicht fällt. In Deutschland werden Gesamtstrafen nicht einfach zusammenaddiert, sondern in ein Gesamtrechtsverhältnis gesetzt. Da kann es tatsächlich sein, dass Herr Martin Winterkorn im Dieselverfahren bis zu 10 Jahre Haft erhält, das Verfahren wegen Marktmanipulation aber dann in einer Gesamtstrafe nur im geringen Maße Berücksichtigung finden könnte. Das wäre dann ein großes Verfahren mit Aufwand für wenig Strafe. Hier kann die Staatsanwaltschaft mit einem vorausschauenden Auge auf die zu erwartenden Sanktionen das weniger gewichtige Verfahren einstellen.
Das ist letztlich für Martin Winterkorn nicht zur Freude, sondern hat eher eine „Weckfunktion“. Martin Winterkorn muss im größten Wirtschaftsstrafprozess in Deutschland mit einer saftigen Strafe rechnen. Das scheint er auch zu wissen, denn seine Verteidiger feilen an einer medizinischen Kapitulation, die eine strafrechtliche Verurteilung aus gesundheitlichen Gründen verhindern soll.
Testament für Alleinstehende - 9 wichtige Tipps
Viele werden sich vermutlich bei der Überschrift fragen, wieso sie überhaupt ein Testament anfertigen sollen, wenn sie doch sowieso alleinstehend, Single oder nicht verheirateter Student sind. Die Antwort ist ganz einfach: Ohne ein Testament ist nichts geregelt, sprich es gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies kann dann im konkreten Fall zur Folge haben, dass Verwandte beerbt werden, die der Verstorbene gar nicht beerben wollte oder, dass das hinterbliebene Vermögen letztlich sogar dem Staat zugutekommt.
1. Dies führt unmittelbar zum ersten Vorteil und Tipp für das Testament von Alleinstehenden. Bei einer gewünschten Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge ist ein das Anfertigen eines Testamentes notwendig. Nur so können Sie bestimmen, wem was zukommen soll oder auch nicht. Durch das Testament können individuelle Regelungen getroffen werden.
2. Darüber hinaus gilt wie bei allen anderen Testamenten auch, dass Formvorschriften eingehalten werden müssen. Wichtig ist hierbei vor allem, dass das Testament handgeschrieben ist und am Ende nach, bestenfalls der Nennung von Ort und Datum, mit vollem Namen unterschrieben ist, vgl. § 2247 BGB.
Probefahrt in Essen
Kommt es bei einer Probefahrt zu einem Fahrzeugschaden und hat der Kaufinteressent den Wagen eigenmächtig in Gang gesetzt, dann ist er zum Schadensersatz verurteilt.
Das Amtsgericht Essen-Steele hatte folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Kaufinteressent eines PKW war mit seiner Frau bei einem großem Auto-Händler erschienen. Das Paar interessierte sich für einen gebrauchten PKW. Dieser stand vorwärts vor einer „Steinblockade“ eingeparkt auf dem Gelände. Unter ungeklärten Umständen hatte der Verkaufsberater dem Interessenten die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt. Dieser setzte sich ans Steuer, startete den Motor und fuhr – BONG – direkt in die „Steinblockade“. Es entstand ein Schaden von knapp € 2.000,00.
Welche Unterlagen man jetzt entsorgen darf und sie auch entsorgen sollte!
Entsorgt werden dürfen seit 2021 nachfolgende Unterlagen, die bis zum 31.12.2014 erstellt worden sind, und zwar:
· Schriftwechsel und Geschäftsbriefe
· Versicherungspolicen (nach Ablauf)
· Finanzberichte
· Betriebsprüfungsberichte
· Jahresabschlusserklärungen
· Angebote mit Auftragsfolge
· Bürgschaften/Darlehensunterlagen
· Exportunterlagen
· Lohnkonten
· Mahnbescheide
· Geschenknachweise
· Kalkulationsunterlagen
Weiter können Unterlagen, die bis zum 31.12.2010 erstellt wurden, jetzt vernichtet werden:
· Jahresabschlüsse
· Buchungsbelege (z.B. Rechnungen)
· Quittungen
· Kontoauszüge
· Jahresbilanzen
· Inventare
· Kassenberichte
· Kredit- und Steuerunterlagen
· Prozessakten
Bei den Jahresabschlüssen, Bilanzen, Lageberichten und Inventaren ist auf das Kalenderjahr der Erstellung abzustellen. Wurde beispielsweise der Jahresabschluss für 2010 im Jahr 2012 erstellt, sind 10 Jahre erst zum 01.01.2023 abgelaufen!
Wenn man alte Unterlagen vernichtet, sollte dies nicht nur die Unterlagen sein, die in Papierform aufbewahrt worden sind, sondern auch das, was auf den Rechnern abgespeichert ist.