Wenn ein Anwalt den richtigen Ton nicht trifft
Aktuell zu beobachten beim Anwalt des Altkanzlers Schröder. Wegen seines ungeschickten Agierens und der zögerlichen Haltung gegenüber seinem Freund „Puttin“ hat der Haushaltsausschuss des Bundestages dem Altkanzler die Privilegien „geschrödert“.
Zwischenzeitlich hat sich Schröder von dem Aufsichtsratsposten Rosneft und Gazprom distanziert, aber erst nachdem der Druck auf ihn immer größer wurde und der Ukrainekrieg schon mehrere tausend Opfer gefordert hat. Sein Anwalt Michael Nagel bezeichnet die Kürzung als verfassungswidrig und besteht auf Fortsetzung der Apanage. Der Umgang mit seinem Mandanten sei „würdelos“.
Bei mangelnder Hitzeprävention können Pflegeheimbewohner Schadensersatz verlangen
„Die Politik ist gefordert, das Hitze-Leiden der 810.000 Pflegebedürftigen in den Heimen zu beenden“, so Eugen Brysch, der Vorstand der Stiftung Patientenschutz.
Die Kritik des Vorstandes gilt dabei den untragbaren Zuständen in den überhitzten Räumen von Pflegeheimen. Denn insbesondere für ältere Menschen können Hitze und Flüssigkeitsmangel lebensbedrohlich werden, so auch der Bundegesundheitsminister Karl Lauterbach. Oft sind Heimbewohner hohen Temperaturen weitestgehend schutzlos ausgesetzt und eine regelnde Vorschrift fehlt bis dato. Nach einer derartigen wird nun verlangt, denn der Klimawandel macht vor nichts und niemandem Halt. Insbesondere hinsichtlich Pflegeheim-Neubauten sollten die Länder und der Bundesklimaminister Robert Habeck eine Anpassung der Bauvorschriften anregen und für entsprechende Neuerungen in Altbauten sorgen.
Die Einrichtungen sind meistens zwar durch präventive Handlungsempfehlungen, Warnsysteme und Hitzemaßnahmenpläne auf Hitzewellen eingestellt, die Maßnahmen sind jedoch je nach Gebäude und Einzelfall unterschiedlich effektiv und so entstehen immer wieder Hitze-Probleme in Pflegeheimen.
Im Arbeitsrecht gibt es hierzu eine sog. Arbeitsstättenregel (ASR). Gemäß ASR A3.5 Raumtemperatur Punkt 4.3 sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z.B. hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z.B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.
Porsche wegen falschen Verbrauchsangaben unter Druck
In den USA ist Porsche unter erheblichen Druck geraten, weil die Angaben zum Kraftstoffverbrauch irreführend waren. Ausnahmsweise geht es mal nicht um Dieselmanipulationen, sondern schlicht um falsche Verbrauchsangaben. Porsche hat sich nun zu einem Vergleich bereit erklärt, den Klägern wegen irreführenden Falschangaben mind. USD 80.000.000,00 zu bezahlen. Umgerechnet erhält damit jeder Porsche-Besitzer der betroffenen Fahrzeuge USD 1.110,00 pro Fahrzeug.
Wir prüfen für einige Mandanten, ob Porsche solche Falschangaben vorwerfbar auch in Deutschland gemacht wird. Die Ermittlungen laufen.
Fiat Ducato: Dieselskandal mit fahrendem Bett
Der Fiat Ducato ist der größte Umweltsünder unter den Wohnmobilen, sagt die deutsche Umwelthilfe (DUH). Dabei ist dieses Modell das beliebteste Wohnmobil der Deutschen. Nach aktuellen Messungen ist der Fiat Ducato bei der Überschreitung der Grenzwerte von Stickoxiden „ganz vorne dabei“. Das gilt auch beinahne durchgängig für die EURO-5-Diesel-Modelle als auch EURO-6-Diesel-Modelle. Da tut sich der Fiat Ducato ganz besonders hervor. Er überschreitet den Stickoxid-Grenzwert um das 16-fache des erlaaubten Wertes. Das wäre wirklich Rekord.
Dass der Motor noch fünf Jahre nach Aufdeckung des Dieselskandals zugelassen ist, dürfte nach Auffassung der deutschen Umwelthilfe daran liegen, dass die Typengenehmigung in Italien eingeholt wurde. Dort wurde auch die Verwendung der Abschalteinrichtung eingeräumt, aber damit begründet, dass dies aus Motorschutzgründen notwendig sei. Die Behörde hatte hier einsehen. Sollten Gericht dies in Zukunft nicht so sehen, droht den Fahrzeugbesitzern, dass ihre Fahrzeuge stillgelegt werden, wenn sie nicht umgerüstet werden.
Myright hat vor dem BGH Glück gehabt und ist im Dieselskandal klagebefugt
Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht haben die Gerichte dem Rechtsdienstleister Myright die besondere Sachkunde abgesprochen (wurde von Myright nicht ausreichend nachgewiesen). Um wohl nicht die Schweizer Kunden leer ausgehen zu lassen, hat der Bundesgerichtshof jetzt die Abtretung als wirksam bezeichnet.