Absichtliches Anhusten rechtfertigt fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers ist gerechtfertigt, wenn dieser bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhusten und dabei den Wunsch äußert, dieser möge Corona bekommen. Wenn ein Arbeitnehmer noch dazu deutlich macht, dass er sowieso nicht bereit sei, die Arbeitsschutzvorschriften (Mindestabstand und Nase-Mund-Bedeckung zu tragen), dann muss nach Auffassung des LAG auch keine Abmahnung mehr vorausgehen.
Bei einer Honorarklage muss der Architekt folgendes vortragen:
Ein Architekt, der sein Honorar einklagt, muss dreierlei Dinge darlegen und ggf. auch beweisen:
(1) Wer ist sein Vertragspartner?
(2) Welche Leistungen umfasst sein Auftrag?
(3) Welche Vergütung wurde vereinbart?
Der Vortrag „Gespräch mit dem Bauherrn zu Übernahme der Bauleitung“ reiche grundsätzlich nicht aus, eben so wenig, wenn der Architekt behauptet, beide Parteien hätten erörtert, dass der Architekt mit der Massenermittlung, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung betraut worden sei. Es bedarf jeweils eines konkreten Vortrags der wirksamen rechtsgeschäftlichen Einigung über die konkret zu erbringenden Leistungen. So soll der Architekt beispielsweise den Leistungsumfang anhand der Leistungsphasen der HOAI definieren.
Gegen miese Google-Bewertungen kann man oftmals vorgehen
Angeblich gibt es drei Bewertertypen. (1) Die, dies dir gut meinen und ein Lob aussprechen wollen; (2) die gekauften, die loben, um die Person oder das Produkt nach vorn zu bringen (Fake-Bewertungen) und (3) Stinker, die einem eine reinwürgen wollen, die sich an jemand oder etwas rächen wollen, weil es nicht so abgelaufen ist, wie vom Kritiker gedacht. Nicht selten werden solche Negativbewertungen aus der Anonymität heraus vorgenommen. Wenn das der Fall ist, kann man oft etwas dagegen tun.
Verjährung der berechtigten Rückforderung von Bauspargebühren droht
Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 2021 geurteilt, dass Bausparkassen von Kunden keine Verwaltungsleistungen erheben dürfen, wenn diese nicht zuvor korrekt vereinbart sind. Dies gilt insbesondere für Kontogebühren während der Ansparphase. Die Einrichtung eines Sparkontos ist Grundpflicht der Bank per Bausparverträgen. Zum Jahresende droht die Verjährung von Kontogebühren aus dem Jahre 2019 (allgemeine Forderungsverjährung).
Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass die Kontogebühren bis zu zehn Jahre zurückverlangt werden können und berufen sich hierbei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Leider muss der Bausparer selbst tätig werden, weil die Banken trotz klarer gerichtlicher Vorgabe schlicht nicht tätig werden und das Unrecht aussetzen. Wer mit einer solchen Bank in Geschäftsverbindung steht, sollte sich überlegen, ob er die Geschäftsverbindung nicht vielleicht insgesamt beendet.
Beweislastumkehr bei grobem ärztlichen Behandlungsfehler
Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es aus, dass die Unterlassung ein aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt.