RA Rafael Fischer | Allgemein

Die polnische Suchmaschine PimEyes grast das Netz nach biometrischen Daten ab, um Personen identifizieren zu können. Das Problem dabei: Diese Personen wissen alle nichts davon. Profilfotos auf Tinder, Bilder vom Grillabend auf Facebook, Foto vom Geschäftsführer auf der Homepage werden offensichtlich in einer großen Datenbank zusammengetragen. Das gilt sowohl für Fotos als auch für Videos. Nach diesseitigem Rechtsverständnis verstößt das Vorgehen nicht nur gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sondern stellt darüber hinaus auch eine Urheberrechtsverletzung dar, weil die Bilder zu anderen Zwecken, als zu denen sie veröffentlicht wurden, benutzt werden.

Zwar gehen große Unternehmen wie Facebook usw. anscheinend gegen PimEyes vor, doch das dürfte am Ende nur Schönheitskosmetik sein, damit die großen Online-Unternehmen formal Unbill von sich fernhalten. Von wem Fotos bei PimEyes gespeichert wurden oder wer den Verdacht hat, dass es so ist, sollte sich überlegen, Strafanzeige gegen das Unternehmen zu erstatten. Wir werden in den nächsten Wochen hierzu einen entsprechenden Mustertext zusammenstellen. 

Es geht um 900 Mio. Gesichter, 1 Terrabyte Fotos pro Tag. Bei genügender Marktdurchdringung muss der Kunde am Ende nur irgendein Foto bei PimEyes einlesen und erhält kurze Zeit später den Namen (vielleicht irgendwann auch die Adresse) dazu.