RA Michael Schmid | Wirtschaftsrecht

Es gibt Unternehmen, die ein hohes Ansehen genießen und die im Ruf stehen, dass das „Geld verdienen“ bei Ihnen nicht an erster Stelle stünde. Dazu dürfte eigentlich auch der Öko-Test-Verlag gehören, der mit seinem Label Produkte auszeichnet,

"Das ÖKO-TEST-Magazin will … den Gebrauchsnutzen der uns umgebenden Dinge untersuchen; aber nicht nur Waren, sondern den Verhältnissen entsprechend auch Lebensbereiche, Lebensumstände. Untersuchungskriterien sind nicht mehr Preis, praktische Form, Pflegeleichtigkeit, Geschmack, sondern Gesundheit, soziale Verantwortung, Verantwortung für das Ökosystem, in dem wir leben". So lautet zumindest die Aussage des Öko-Test Magazin über sich selbst in einem Beteiligungsprospekt.

Dass dahinter wohl eher knallharte wirtschaftliche Interessen verfolgt werden, tritt nicht so offen zutage, wurde nun aber einmal mehr in einem Verfahren deutlich, in dem unsere Kanzlei die Interessen eines kleineren Konstanzer Pharma-Unternehmens gegen den Öko-Test-Verlag vertrat.

Viele Jahre lang bewarb dieses Konstanzer Pharma-Unternehmen eines seiner Produkte mit dem Label der Zeitschrift Öko-Test. Dies dürfte das Unternehmen auch, denn im Jahre 2009 schlossen beide Parteien einen entsprechenden Lizenzvertrag, in dem sich der Öko-Test- Verlag die Nutzung dieses Labels auch gut bezahlen ließ. Nach dem Auslaufen dieses Lizenzvertrages im Jahre 2015 glaubte der Öko-Test-Verlag jedoch noch immer Produkte des Konstanzer Pharma-Unternehmens mit dem entsprechenden Label im Handel vorgefunden zu haben. Das Konstanzer Unternehmen versicherte zwar glaubwürdig, dass es nach Auslaufen der Lizenzvereinbarung keine Produkte mehr in den Handel brachte, auf denen das Label der Firma Öko-Test noch aufgedruckt war. Dies war dem Öko-Test Verlag jedoch nicht genug. Nicht nur, dass das Konstanzer Unternehmen das Öko-Test Label nach Auslaufen des Lizenzvertrages nicht mehr nutzen dürfe, sei in dem Lizenzvertrag geregelt, vielmehr hätte das Unternehmen auch auf die Vertriebspartner, derer sich das Unternehmen bedienen würde einwirken müssen, um so zu verhindern, dass nach Ablauf der Lizenzvereinbarung noch Produkte mit dem Öko-Test-Label in den Handel und an den Verbraucher gelangen könnten. Von daher hätte das Konstanzer Unternehmen der Zeitschrift Öko-Test auch den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Diesen Anspruch wollte Öko-Test nun vor dem Landgericht Frankfurt durchsetzen.

Welchen Schaden die Zeitschrift Öko-Test damit genau meinte, blieb offen. Auch das Landgericht Frankfurt sah sich nicht in der Pflicht, diesen Schaden weiter aufzuklären, da es den Anspruch der Zeitschrift Öko-Test verwarf. Da die Vertriebspartner des Konstanzer Unternehmens nur Großhändler und die großen Drogeriemarktketten seien, bestünden für das Konstanzer Unternehmen hier eben keine Einflussmöglichkeiten, um diese Großhändler oder Pharmaketten dazu zu zwingen, die Altlagerbestände dieser Produkte mit Auslaufen der Lizenzvereinbarung „Knall auf Fall“ aus dem Sortiment zu nehmen.

Rechtskräftig ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt jedoch noch nicht, da der Öko-Test Verlag gegen das Urteil Berufung eingelegt hat.

[LG Frankfurt, Az. 2-03 O 2 O 78/17]