Die Herren Kling und Klang waren die Dorfpolizisten in den Pippi-Langstrumpf-Erzählungen. Die Stadt in Schweden blieb immer namenslos. Im Jahre 2015 sind Kling und Klang anscheinend wieder aufgetaucht, neuer Job in Wiesbaden.

Diese Auffassung vertritt der Senat für Bußgeldsachen des OLG Oldenburg und widerspricht damit ausdrücklich der Entscheidung des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes vom 5.7.2019.

 

Zwar ging es bei der Entscheidung des OLG Oldenburg um ein Gerät der Firma ESO, ausgestattet mit einem Einheitssensor ES 8.0, verfügt ebenso über keine Ruhmesdatenspeicherung, damit gleich wie das Gerät der Firma Jenoptik, der TraffiStar S350. Beide Geräte werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) als standardisierte Messmethode anerkannt. Deshalb sei eine einzelne Überprüfung der Rohmessdaten gar nicht notwendig.

Bei ausgeschilderten Radwegen besteht für Radfahrer auch ein Benutzungszwang. Radfahrer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren ein Bußgeld. Bei einem Unfall kommt es noch schlimmer. Der Fahrradfahrer haftet allein, wenn er beispielsweise mit einem geparkten Auto kollidiert. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg muss dem Radfahrer nicht erst ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden.

Nicht nur die Autoindustrie hat in den letzten Jahren und Monaten Lösungsumsetzungen verschlafen, auch der Staat. Jetzt hat das Kraftfahrbundesamt (KBA) erstmals eine Allgemeine  Betriebserlaubnis (ABE) für Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 für diverse Volvo-Modelle zugelassen, für bestimmte Daimler-Modelle. Im August sollen BMW-Modelle folgen.

 

Anfangs wurde noch behauptet, dass es keine Hardware-Nachrüstung geben würde. Das scheint unwahr. Die BMW-Modelle, die in Kürze nachgerüstet werden können, werden in den USA schon seit Jahren mit diesem Zusatz verkauft. In jeder Fahrzeug-Bodengruppe sind die Aussparungen schon vorgesehen, weil die Modelle ja nicht zweimal erfunden wurden. Es wurde das Set eben nur in die Modelle eingebaut, die in die USA verkauft wurden.

Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen.