Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einer aktuellen Entscheidung sämtliche Verwarnungen von privaten Dienstleistern im Auftrag der Stadt Frankfurt als unzulässig eingestuft. Das gilt selbst dann, wenn private Dienstleistungsfirmen ihre Mitarbeiter in eine spezielle Uniform des Rechts- und Ordnungsamtes stecken. Rechtlich sind es „Leiharbeiter“, denen es untersagt ist hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, ist ausschließlich dem Staat (der Exekutive) zugewiesen. Dieses Erfordernis darf nicht unterlaufen werden.

 

Sämtliche so ergangenen Buß- und Verwarngelder sind ohne Rechtsgrund erfolgt und nicht zu bezahlen. Mehr noch: bezahlte Strafzettel müssen in Konsequenz hierauf auch erstattet werden.

 

Wer in Frankfurt an einen „falschen Polizisten“ geraten ist, sollte bezahlte Knöllchen zurückfordern. Sollte sich die Stadt Frankfurt sträuben, sind wir gerne behilflich.

 

[OLG Frankfurt 2 Ss-Owi 963/18, veröffentlicht am 20.01.2020]