Nach einer Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 22.09.2022 soll nach Angaben der Schweizer Polizei ein Mann seinen Vater auf dem Bodensee getötet haben. Am Mittwoch vor einer Woche soll ein führerloses Schiff gegen eine Hafenmauer in Altenrhein gefahren sein. In dem Boot fanden die Einsatzkräfte einen 77-jährigen Österreicher, der nach erstem Augenschein gewaltsam zu Tode gekommen ist. Wenig später wurde der 37-jährige Sohn des Toten aufgefunden. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Sohn wohl zuvor auf dem Schiff war und sich danach tötete.

Bei einer verhängten Freiheitsstrafe bis zu 15 Monaten kann in Baden-Württemberg sofort mit Strafantritt Freigang gewährt werden. Zu bestimmten Voraussetzungen ist dies auch bis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren möglich. Hintergrund ist der Gedanke, dass der Betroffene seine Arbeitsstelle und seine Einkommensmöglichkeit nicht verliert. Im Familienverbund besteht auch die Option, dass die Kinder im eigenen Haushalt versorgt werden können. Wer Freigang hat, kann morgens die Justizvollzugsanstalt verlassen und muss abends rechtzeitig zurück sein. Das sind die Voraussetzungen, dass Freigang gewährt werden kann:

 

1.) Der Verurteilte muss sich der Ladung zum Strafantritt stellen und darf es nicht auf einen Haftbefehl ankommen lassen.

 

2.) Bei Antragstellung muss ein fester Arbeitsplatz oder eine geregelte Selbstständigkeit nachgewiesen werden können.

 

3.) Bei Arbeitnehmern ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig, dass dieser den Verurteilten im Falle des Freigangs weiterhin beschäftigen wird.

Lebenslänglich ist die Straferwartung bei Mord. In der Praxis bedeutet das, dass der Verurteilte dennoch nach 15 Jahren auf Entlassung hoffen kann. Bei entsprechend guter Führung werden Täter dann regelmäßig auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Wird aber vom Gericht im Namen der Strafverhandlung am Ende ausdrücklich eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, greift der oben genannte Automatismus nach 15 Jahren nicht. In solchen Fällen bedeutet lebenslänglich oftmals lebenslänglich.

Das Landgericht Braunschweig entschied, dass ein 51-jähriger Bundespolizist lebenslänglich ins Gefängnis muss, da er seinen Freund ermordet haben soll. Von dem Leichnam fehlt jede Spur.

Im April letzten Jahres soll Martin G. seinen Freund in dessen Garten attackiert haben. Auf der Terrasse fanden die Ermittler blutige Schleifspuren und die beschädigte Brille des Opfers. Danach soll Martin G. das stark blutende Opfer mit einem Kleintransporter zu einem unbekannten Ort gefahren haben und anschließend das Fahrzeug auf dem ehemaligen Expo-Gelände in Hannover abgestellt haben. Im Auto fanden die Ermittler erhebliche Blutansammlungen. Das Auto wurde zwar am Holländischen Pavillon gefunden, von der Leiche fehlt jedoch bis heute jede Spur. Tatmotiv soll eine Affäre mit der Ehefrau des Vermissten sein. Aktuell hat die Polizei erneut einen Aufruf gestartet, in dem sie nach Hinweisen auf den Verbleib der Leiche fragen.

Ein 56-Jähriger, der den Mord an zwei Polizisten im Netz ausdrücklich begrüßt hat und zur Jagd auf (weitere) Polizisten aufruft, muss in Haft. Er erhält keine Bewährung.

 

Der letzte Satz ist der Entscheidende. Das Gericht hat den Hetzer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten verurteilt. Bis zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren ist möglich und in vielen Fällen auch üblich, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Täter weitere Straftaten begeht.

 

Kurz vor dem Urteil hat sich der Täter entschuldigt und gejammert, dass er all das nicht ernsthaft gemeint habe.