RA Rafael Fischer | Strafrecht

Martin Winterkorn ist einmal wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, im Rahmen des Dieselskandals, angeklagt. Dieser Prozess soll Ende Februar 2021 beginnen.

 

Weiter angeklagt ist Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation, weil er den Kapitalmarkt seinerzeit nicht rechtzeitig über die relevanten Geschehnisse bei VW informiert hat.

 

Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft (vorläufig) eingestellt, weil sie davon ausgeht, dass im Dieselverfahren Herr Martin Winterkorn eine Strafe zu erwarten hat, bei der das Verfahren wegen Marktmanipulation nicht mehr besonders ins Gewicht fällt. In Deutschland werden Gesamtstrafen nicht einfach zusammenaddiert, sondern in ein Gesamtrechtsverhältnis gesetzt. Da kann es tatsächlich sein, dass Herr Martin Winterkorn im Dieselverfahren bis zu 10 Jahre Haft erhält, das Verfahren wegen Marktmanipulation aber dann in einer Gesamtstrafe nur im geringen Maße Berücksichtigung finden könnte. Das wäre dann ein großes Verfahren mit Aufwand für wenig Strafe. Hier kann die Staatsanwaltschaft mit einem vorausschauenden Auge auf die zu erwartenden Sanktionen das weniger gewichtige Verfahren einstellen.

 

Das ist letztlich für Martin Winterkorn nicht zur Freude, sondern hat eher eine „Weckfunktion“. Martin Winterkorn muss im größten Wirtschaftsstrafprozess in Deutschland mit einer saftigen Strafe rechnen. Das scheint er auch zu wissen, denn seine Verteidiger feilen an einer medizinischen Kapitulation, die eine strafrechtliche Verurteilung aus gesundheitlichen Gründen verhindern soll.

 

Bislang hat Winterkorn gar nicht so unglücklich agiert. Der Dieselskandal hat Volkswagen bisher mehr als 32 Milliarden Euro gekostet. Sein privates Vermögen wird auf 100 Millionen Euro geschätzt. Einen Großteil davon soll er, gleich nach auffliegen des Skandals, an seine Frau verschoben haben (wir haben berichtet). Nach wie vor blieb das zuletzt an Winterkorn bezahlte Gehalt von rund 15 Millionen Euro (das in etwa 400-mal höher liegt, als das Brutto-Gehalt eines VW-Arbeiters) eingefroren oder zurückgefordert, auch nicht die wohl üppigste Rente, die monatlich in Deutschland bezahlt wird. Es ist nicht bekannt, dass die Vorstände bei Volkswagen hier Winterkorn in die Pflicht genommen hätten. Das könnte dann später noch Folgen haben. Wer Regressansprüche „sehenden Auges“ nicht verfolgt oder absichert, macht sich selbst gegenüber dem Unternehmen, beispielsweise wegen Untreue, schadensersatzpflichtig.