Die Staatsanwaltschaft Tübingen will unsere Anzeige gegen Donald Trump und Michael Richard Pence nicht verfolgen, weil die Beschuldigten „als Staatsoberhäupter der USA für ihr Regierungshandeln nicht nur während ihrer Amtszeit völkerrechtliche Immunität genießen, sodass eine Strafverfolgung dadurch ausscheide.“

 

Was den Oberstaatsanwalt ehrt, ist vielleicht zufälliges Glück für die beiden Herren. Im amerikanischen Recht gibt es für den Präsidenten weder eine Immunität, noch wird er vor Strafverfolgung geschützt. In Deutschland ist für gewählte Politiker zu deren Schutz Immunität gewährleistet und internationale Diplomatie gewährt auch fremden Staatsvertretern eine gewisse Immunität.

 

Eine interessante Frage wird sein, wenn die beiden Herren im November aus dem Amt gewählt würden. Dann sind fünf Jahre (Mindestverjährung der Straftat) noch nicht um. Selbst im Falle einer Wiederwahl, die nur vier Jahre umfasst, könnten sich die beiden Politiker kaum in die Verjährung retten, weil sie danach per Verfassung ihre Ämter loswerden.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte sodann noch Bedenken, dass die veröffentlichten Presseberichte ausreichend Anhaltspunkte für ein strafrechtlich strafbares Handeln liefern. Auch das kann man dann noch sehen. Wir sind nicht der Auffassung, dass eine völkerrechtliche Immunität über die Amtszeit hinaus besteht.

 

Vielleicht bekommt die Sache später nochmal einen Anstoß. Das Ermittlungsverfahren gegen Donald und Michael bei der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen besonders schwerer Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen hat das Aktenzeichen 11 Js 7544/20.

 

Den Ursprungsbericht finden Sie unter http://www.lawinfo.de/index.php/32-ausgewaehlte-rechtsgebiete/strafrecht/995-anzeige-gegen-donald-trump