Konlex.de | Strafrecht

Die BILD berichtet am Samstag, 21.03.2020:

In Nigeria gibt es erste Vergiftungen durch das von US-Präsident Donald Trump (73) gelobte Malaria-Mittel im Kampf gegen das Coronavirus. Die Behörden in der Millionenmetropole Lagos berichten über erste Fälle von Chloroquin-Vergiftungen. Schon bevor Trump das Medikament für die Behandlung von Patienten angepriesen hatte, war es in Online-Netzwerken als „Heilmittel“ gegen das Virus bezeichnet worden und in einigen Vierteln der Stadt ausverkauft gewesen. Doch seit Trumps Pressekonferenz am Donnerstag sollen die Menschen vor allen Apotheken Schlange stehen!

Es ist auch hier ist wieder zu überlegen, ob  die Geschädigten in den USA und Nigeria Strafanzeige gegen Donald Trump stellen, weil er einfach gefährliche Fake-News verbreitet, ohne eine medizinische Ausbildung zu besitzen. Er ist kein Arzt und darf deshalb keine medizinischen Empfehlungen zur Einnahme bestimmter Medikamente aussprechen. In Deutschland ist eine solcher Verstoß gegen § 3 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) strafbar.

 

§ 3 Heilmittelwerbegesetz lautet:

Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

1.

wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,

2.

wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß

a)

ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,

b)

bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,

c)

die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,

3.

wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben

a)

über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder

b)

über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen

gemacht werden.

 

UPDATE am 23.05.2020:

 

Die Zeitschrift Stern berichtet am in der online Ausgabe vom 23.5.2090: "Hydroxychloroquin und Chloroquin zeigen keinen Nutzen bei Covid-19-Patienten", erklärte Studienautor Mandeep Mehra vom Brigham and Women's Hospital der Harvard Medical School in Boston am Freitag. Vielmehr wiesen die erhobenen Daten auf ein erhöhtes Sterberisiko hin. Zudem erhöhten die Medikamente das Risiko für Herzrhythmusstörungen. Stern.de wertet das Ergebnis der Studie als weiteren Tiefschlag für US-Präsident Donald Trump, der seit Wochen die beiden Malaria-Mittel im Kampf gegen das Coronavirus propagiert. Erst kürzlich habe er mitgeteilt, dass er Hydroxychloroquin vorbeugend sogar selber nimmt. Dabei vermittelte er den Eindruck, die Einnahme sei unbedenklich. Das reicht nicht. Die Konsequenz müsste sein die Einleitung eines Verfahrens wegen Quacksalberei. Wie lange schauen die Amerikaner ihren Präsidenten noch zu? Auf den Schreck vielleicht noch ein Schlückchen Desinfektionsmittel. Wir wissen, dass das von ihnen reinigt ... sagt Dr. Trump.

 

Wer es nicht glauben will, siehe auch: https://www.stern.de/gesundheit/tiefschlag-fuer-trump--wundermittel-hydroxychloroquin-erhoeht-todesrate-unter-covid-19-patienten-9274612.html