Konlex.de | Steuerrecht

In 2020 dürfen entsorgt werden:

 

Von Unterlagen, die bis Ende 2009 erstellt wurden:

- Jahresabschlüsse

- Buchungsbelege (wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Lieferscheine, Kassenzettel),

- Quittungen

- Kontoauszüge

- Jahresbilanzen

- Inventare

- Kassenberichte

- Prozessakten

- Kredit- und Steuerunterlagen

 

 

Von Unterlagen, die bis Ende 2013 erstellt wurden:

- Schriftwechsel und Geschäftsbriefe

- Versicherungspolicen (nach Ablauf)

- Finanzberichte

- Betriebsprüfungsberichte

- Jahresabschlusserklärungen

- Angebote mit Auftragsfolge

- Darlehensunterlagen und Bankbürgschaften

- Exportunterlagen

- Lohnkonten

- Mahnbescheide

- Geschenknachweise

- Kalkulationsunterlagen