Der Europäische Gerichtshof erklärt jedwede Abgasmanipulation für illegal. Jedes Fahrzeug, dass mit einer Software ausgestattet ist, die erkennt, ob sich der Wagen im Prüfzyklus befindet oder auf freier Strecke, ist vom Hersteller illegal manipuliert worden. Denn bei den meisten Fahrzeugen läuft im Test die Abgasrückführung bei Laborbedingungen so, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Im normalen Fahrbetrieb ist das dann in der Regel nicht mehr der Fall. Die Stickoxidbelastung steigt um ein Vielfaches.

 

Der Entscheid aus Luxemburg stellt nicht nur die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge in Frage, sondern auch neuer Fahrzeuge. Denn die Entscheidung dürfte somit auch das Ende des „Thermofensters“ einläuten. Hier hatten die Hersteller oft damit argumentiert, dass die Überschreitung der Grenzwerte notwendig sei, um den Motor zu schützen. Das gilt aber nicht, wenn die Ausnahme zur Regel wird. Einige Gerichte werteten die Thermofenster-Technik als „ausreizen der technischen Möglichkeiten“. Das geht jetzt nicht mehr.

 

Wenn man jetzt noch argumentiert, dass der Hersteller lange Zeit „dachte“, dass er dies tun dürfe, darf diese Argumentation nicht greifen, weil die Problematik schon länger bekannt ist und der Hersteller genau damit rechnen musste, dass er „unsauber“ arbeitet. Auf jeden Fall hätten die Hersteller die Käufer darauf hinweisen müssen, dass sie eine technische Abschaltvorrichtung eingebaut haben, die möglicherweise nicht uneingeschränkt zulässig sein könnte. Dann hätte der Käufer entscheiden können, ob er sich hierauf einlässt. Diese Software aber im Auto zu „verstecken“ ist schlichter Betrug.

 

Betroffen durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof dürften nun fast alle Diesel-Fahrzeuge sein. Es kommt nun anders, als von den meisten Herstellern lange Jahre behauptet wurde. Sogar Volkswagen ist der Sündenbock.

 

Aber es bleibt möglicherweise nicht einmal bei den Diesel-Fahrzeugen! Denn nach neuen Erkenntnissen sind auch Benzin-Motoren manipuliert worden. Damit wird die Automobilbranche nun insgesamt angezählt.

 

[EuGH, 17.12.2020, C-693/18]