Jahrelang hat der französische Hersteller PIP nur billiges Industriesilikon in Brustimplantate eingeschweißt mit teilweise schweren Folgen für die betroffenen Patientinnen. Die Firma PIP ist zwischenzeitlich pleite. Der Firmengründer Jean-Claude Mas wurde 2016 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Vor Strafantritt verstarb er jedoch im Alter von 79 Jahren.

 

Die Geschädigten wandten sich daher an den Haftpflichtversicherer der Poly-Implant Prothese SA (PIP), der eine Schadensregulierung außerhalb Frankreichs ablehnte. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main sah darin eine unzulässige Versicherungsklausel, weil die Begrenzung auf das Territorium von Frankreich faktisch Ausländer diskriminiert.

Seit Jahren besteht der Verdacht, dass eine Vollnarkose das Alzheimer-Risiko der Patienten erhöht. Denn nach einer Betäubung erleiden einige Patienten ein Delir, einen Verwirrtheitszustand, der Alzheimer befördern könnte. Manche wenige ältere Patienten erholen sich nach einer Vollnarkose gar nicht mehr.

 

Die Wissenschaft gibt nun vordergründig Entwarnung, aber ein Verdacht bleibt. Bei verschiedenen Testgruppen war das Demenz-Risiko in der Vollnarkose-Gruppe nicht höher als das in der Gruppe der Lokalanästhesie. Egal welche Betäubung gewählt wird, es ist aber eine leicht erhöhte Demenzrate von 4,8 % festgestellt worden, während die epidemiologischen Studien eine Demenzrate von 2 – 3 % anzeigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen per Eilantrag entschieden, dass die Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen zulässig ist und in Kraft bleibt. Die Grundrechtseingriffe seien zwar nicht unerheblich, aber zumutbar. Dies sei notwendig, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen. Ziel sei es, die Masern eines Tages ganz auszurotten. Die Impfpflicht soll hierzu beitragen. Der hochansteckende Virus ist dann besiegt, wenn flächendeckend mind. 95% der Gesamtbevölkerung geimpft sind. Menschen, die vor 1971 geboren sind, sind von der Impfpflicht ausgenommen, weil bei diesen Personen davon ausgegangen wird, dass sie höchstwahrscheinlich ohnehin schon einmal die Masern hatten.

Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg, hat die Ver­urtei­lung der Herstellerin und Importeurin einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese, die dem Kläger im Jahre 2005 implantiert wurde und die Metall aus dem Konusadapter abgab, durch Urteil vom 08.06.2020 bestätigt.

Der Kläger hat wegen der aus der Konusverbindung der Prothese stammenden Metallabscheidungen, die zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu einer Revisionsoperation mit dem Austausch wesentlicher Prothesenteile geführt hat, Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld i.H.v. 25.000,00 €.

Die Darlegungs- und Beweislast für den Kausalverlauf nach einer unzureichenden Alternativaufklärung liegt beim Patienten. Eine unterbliebene Aufklärung über die Alternative eine Operation statt eines konservativen Vorgehens ist für einen Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte, was zur sicheren Überzeugung des Gerichts verstehen muss.