Mehr Flexibilität bei der Ahndung von Verkehrsdelikten hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) beim Verkehrsgerichtstag in Goslar gefordert.

Wer ein Fahrverbot von einem Monat erhalte, solle dies künftig auch in zwei Teilen abbüßen können. Das käme vor allem Berufstätigen zugute, weil sich das Fahrverbot dann besser mit den Anforderungen der Berufstätigkeit vereinbaren ließe.

[Quelle. Deutscher AnwaltVerein]