RA Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

Die Anwohner am Seerhein beklagen sich zu Recht über zunehmenden Lärm, Müll und Urinieren in den Vorgärten sowie aggressives Verhalten durch Alkohol. Dann sind da noch kürzlich Polizisten angegriffen worden. Anfang Juli war in der Nähe noch ein Tötungsdelikt zu beklagen. Und was macht (Noch-) Oberbürgermeister Uli Burchardt? Mal wieder nichts. Nach den Beschwerden sollten die Mitarbeiter des Bürgeramtes prüfen, ob ein Alkoholverbot in den Abend- und frühen Morgenstunden am Herosé möglich ist. Vorauseilend vor dem endgültigen Prüfungsergebnis teilte der „Passivbürgermeister“ Uli Burchardt mit, dass er jetzt schon sagen könne, dass man hierfür keine Rechtsgrundlage habe, weil die Zahlen dies nicht hergeben würden. § 10 a PolG Baden-Württemberg setze voraus, dass es sich um einen sog. „Brennpunkt“ handelt. Lieber Uli! Das steht so gar nicht im Gesetz.

Unter § 10 a PolG Baden-Württemberg heißt es nämlich:

 

§ 10a
Ermächtigung zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote

(1) Die Ortspolizeibehörden können durch Polizeiverordnung untersagen, an öffentlich zugänglichen Orten außerhalb von Gebäuden und Außenbewirtschaftungsflächen von Gewerbebetrieben, für die eine Erlaubnis oder Gestattung nach gaststättenrechtlichen Vorschriften vorliegt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder zum Konsum im Geltungsbereich des Verbots mitzuführen, wenn

 

1.

sich die Belastung dort durch die Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder deren Bedeutung von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abhebt,

 

2.

dort regelmäßig eine Menschenmenge anzutreffen ist,

 

3.

dort mit anderen polizeilichen Maßnahmen keine nachhaltige Entlastung erreicht werden kann und

 

4.

Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist.

(2) Das Verbot soll auf bestimmte Tage und an diesen zeitlich beschränkt werden.

(3) Polizeiverordnungen nach Absatz 1 sind zu befristen.

 

 

Seit wie vielen Jahren müssen wir in Konstanz das beschämende Schauspiel am Herosé ertragen? Der SÜDKURIER bezeichnet die Gegend als den Ballermann von Konstanz. Waren Sie schon einmal selbst da, Herr Oberbürgermeister? Würden Sie sagen, das ist kein Brennpunkt? Wo ist er dann? 

 

Aber selbst dann, wenn Sie die Gesetzesvorgabe als nicht ausreichend erachten, was unternehmen Sie dann? So wie der Oberbürgermeister agiert, löst er das Problem nie. Während von Klimaneutralität in der praktischen Umsetzung nicht viel zu sehen ist, fällt nur auf, dass er allgemein „tätigkeitsneutral“ ist.

 

Auch wenn Alkohol nicht die Hauptursache ist, dass es zu den ganzen Ausschreitungen ist, Alkohol ist für die Exzesse verantwortlich und warum dulden wir eigentlich immer, wenn Leute ihren Müll (v.a. Glasscherben) einfach so wegwerfen. Dagegen nichts tun, schon das ist Kommunalversagen!