Nachdem der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens ins Auge gefasst hat und der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sogar eine persönliche Haftung des Firmenpatriarchs ins Spiel gebracht hat, scheinen diese Behauptungen vorschnell aus der Hüfte geschossen zu sein. Wahrscheinlich haftet der Betrieb TÖNNIES und Clemens Tönnies persönlich für den Corona-Ausbruch überhaupt nicht. Das zeigen neue Erkenntnisse.

 

 

Von Rechts wegen beruht eine Haftung immer auf einem Fehlverhalten und einem Verschulden desjenigen, der in Anspruch genommen wird. Bei TÖNNIES wird geschlachtet und zerlegt. Der Virus-Ausbruch hat sich vor allem im Zerlegebereich abgespielt, davon gehen die Hygiene-Experten zwischenzeitlich aus. Sollen sich genau diese Mitarbeiter besonders ungeschickt angestellt haben? Kaum.

 

Was auffällt: Die Raumluft im Zerlegebereich wird ständig auf 8 bis 10 Grad heruntergekühlt, um die Anzahl der Keime so gering wie möglich zu halten. Um diese Temperatur zu halten, wird die Raumluft durch die Kühlanlage getrieben und zirkuliert so ständig. Aerosole mittendrin. Diese werden auch nicht herausgefiltert.

 

Sowas ist lediglich Standard für bestimmte OP-Bereiche in Krankenhäusern, wo UV-Licht und Hochleistungsfilter eingesetzt werden. In anderen Bereichen hat man so etwas bislang nicht gebracht. Kann man das Clemens Tönnies bzw. der Firma anlasten? Sicherlich nicht.

 

Dieses Faktum wird für zukünftige Baugenehmigungen eine Rolle spielen und in kritischen Unternehmenszonen zu Nachrüstungen führen. Die Verantwortlichen bei TÖNNIES müssen dafür sicherlich nicht einstehen.

 

Wahrscheinlich werden einige Reporter Hubertus Heil und Anton Hofreiter bei der Sportart auflauern, die sie anscheinend ganz gut können: Zurückrudern.