Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wird sich am kommenden Mittwoch mit der Messtechnik der Firma Vitronic beschäftigen. Es geht darum, ähnlich wie bei den Blitzgeräten TraffiStra S 350 von Jenoptik darum, ob die Messergebnisse juristisch verwertbar sind, wohl die wo Messdaten nicht zur Überprüfung auf etwaige Messfehler zur Verfügung stehen. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte im Mai 2019 Bußgeldbescheide für rechtswidrig erklärt, wenn keine Möglichkeit der Überprüfung der Rohmessdaten gegeben sei. Dann sei ein faires Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht gegeben.

 

Diese Frage hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zu beantworten. Die Urteilsfindung kann nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch noch einige Wochen dauern. Wir berichten.