Wir ziehen unsere Mandantschaft seit Jahren Forderungen ein. Kaum hatte das Corona Virus den Weg in die allgemeine Nachrichten gefunden, erhielten wir schon die ersten Aussetzungsanträge auf Ratenzahlungen "wegen dem Corona Virus". Die meisten Schuldner konnten zwar nicht sagen, warum sie nicht zahlen könnten und waren selbst auch nicht erkrankt (manche gaben vor, erkrankt zu sein). Da war klar: die "Corona-Ausrede" war geboren. Wir prüfen daher von Beginn an die angebliche Betroffenheit und verlangen zumindest die Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

1) warum sind sie durch das Corona-Virus persönlich betroffen?

2) wie wirkt sich das auf ihre Zahlungsfähigkeit aus?

3) über welche Reserven verfügen Sie?

4) haben Sie bei Ihrer Bank oder bei einer staatlichen Stelle Hilfen in Anspruch genommen oder wenigstens Anträge gestellt?

5) welche Sicherheiten können Sie für die Fristerstreckung anbieten?

 

Für letztere. Sind doch Abtretungen denkbar. Denkbar ist auch die Vereinbarung besonderer Zinsen bis zu einem bestimmten Datum oder als Anreiz, (Zins)teilerlass bei Zahlung von… bis…

 

Gläubiger, die nicht nur einen Schuldner haben, sollten Sie in diesen Zeiten unbedingt ein professionelles Forderungsmanagement zulegen. Das fängt zum Teil mit ganz banalen Fragen an, wenn einer die Rate aussetzen will "wegen Corona", indem sie rückfragen: "Warum?"