RA Oliver Hirt | Familienrecht

Viele Ehepaare brauchen eigentlich keinen Ehevertrag, denn die Gesetzeslage regelt den Durchschnittsfall, der auf die Lebenssituationen vieler Paare bestens passt. Es können jedoch finanzielle Grundkonstellationen gegeben sein oder veränderte Lebenssituationen, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehevertrag erfordern. In einem solchen Ehevertrag kann und sollte u. U. geregelt sein:

Wem soll in welcher Lebenssituation welches Vermögen zustehen? Das können auch einzelne Gegenstände sein oder Grundstücke/Häuser/Wohnungen. In diesem Zusammenhang kann auch geregelt werden, wem für welches Objekt ein Wohnrecht für welche Dauer zustehen soll.

Nicht selten wird von vorne herein vereinbart, dass über die Verteilung von Haushaltsgegenständen im Zweifel nicht gestritten wird und jeder die Sachen behält, die er jeweils angeschafft hat.

Betreuungszeiten und damit verbundene Unterhaltsfragen werden oftmals vorweg vereinbart, insbesondere zur Beruhigung und zum Schutz der Person, die die Kinder betreut, insbesondere nach einer Trennung.

Was man nicht ausschließen kann, ist Trennungsunterhalt, der gegenseitig bis zur Rechtskraft einer Scheidung geschuldet ist. Aber auch hier kann man gewisse Obergrenzen vereinbaren und damit im Vorfeld klare Linien ziehen.

Tatsache ist: Ein wohlüberlegter Ehevertrag verhindert Streit über Standardprobleme und wirkt oftmals deeskalierend.