Der Tod kommt entweder plötzlich oder kündigt sich an. Viele sind auf diese beiden Fälle nicht vorbereitet, schon gar nicht hinsichtlich ihres digitalen Nachlasses. Dabei werden unsere Daten uns regelmäßig überleben. Das hat in virtueller Hinsicht erhebliche Auswirkungen: Texte, Fotos, Videos, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Online-Chats überleben uns, wenn wir nichts dagegen tun, insbesondere auch zum Teil Intimes. Sollen die Erben (Frau, Mann, Kinder, Eltern) das alles zu Gesicht bekommen? So mancher hat seine Erinnerung nach seinem Tod damit stark verzerrt.

 

Es geht nicht darum, etwas zu verfälschen. Die Erben müssen im Nachhinein aber auch nicht unbedingt alles wissen.

 

Aus diesem Grunde sollte sich jeder ab und zu Gedanken darüber machen, was er im Zweifel später von seinem Leben preisgeben will.

 

Als erstes geht es darum, die Kontrolle darüber zu erhalten, was ist im Netz von mir gespeichert. Dann stellt sich die Frage: Was sollen andere später über mich erfahren dürfen? Und wenn ja oder wenn nicht, wer?

 

All das kann man intelligent regeln. Hat der spätere digitale Nachlass für Sie eine hohe Relevanz, sollten Sie sich gegebenenfalls hierzu beraten lassen.

 

Solche Fragestellungen bei diversen Vorsorgeregelungen haben in der Vergangenheit schon mehrfach gelöst die Rechtsanwälte Michael Schmid und Rafael Fischer, 07531/5956-10.