Konlex.de | Mietrecht

Keiner weiß derzeit, wie lange Corona die Wirtschaft im Würgegriff hat. Was passiert, wenn der Lockdown stufenweise gelockert wird, erstmal keine Erholung eintritt oder gar eine zweite Schließungswelle kommt?

 

Weder Mieter noch Vermieter sollten die Situation jetzt einfach so laufen lassen. Jeder Gewerberaummieter muss jetzt einen Logikcheck durchführen. Soll die Miete ab sofort nur unter Vorbehalt bezahlt werden? Soll sie überhaupt bezahlt werden? Oder soll sie für eine gewisse Zeit gemindert werden?

 

Für den Vermieter stellen sich die gleichen Fragen. Für ihn kommt noch hinzu, dass einkassierte Mieten im Falle einer späteren Insolvenz möglicherweise vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Mietzahlungen sind derzeit überhaupt nicht sicher, selbst wenn sie bezahlt werden.

 

Für beide Seiten gilt daher:

 

(1) Die mietvertraglichen Regelungen genau ansehen.

(2) Sich insoweit im Zweifel rechtlich beraten lassen.

(3) Mit der anderen Seite ein Gespräch führen und sichtbare Schwierigkeiten und Enttäuschungen im Vorfeld beiseite räumen.

 

Wir haben schon darauf hingewiesen: Ein Kündigungsschutz des Mieters bedeutet nicht, dass der Vermieter die offenen Mieten nicht gerichtlich geltend machen könnte und mit Erhalt des Titels pfänden kann, selbst wenn eine Kündigung in der Schutzphase derzeit nicht möglich ist.