RA Rafael Fischer | Bankrecht

Es ging durch die Presse: Bis letztes Jahr konnten Häuslebauer oftmals ihre Altverträge zur Baufinanzierung widerrufen, wenn die Verträge der Banken eine bedenkliche Widerrufsbelehrung hatten. Auch durch den nachträglichen Widerruf galt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Man musste lediglich das erhaltene Darlehen zurückzahlen nicht aber die Zinsen oder bekam bezahlte Zinsen zurück. Um Rechtssicherheit zu erhalten, hat der Gesetzgeber bei Altverträgen eine Erklärungsfrist gesetzt bis längstens 22. Juni 2016.

Jetzt stellt sich zunehmend heraus, dass gerade Verträge danach - also auch die jungen Verträge - nicht selten Vertragsfehler enthalten. Manche Kollegen sprechen sogar von einer Fehlerflut. In der Tat sind viele Darlehensverträge so fehlerhaft von den Banken formuliert, dass man auch jetzt noch aus solchen Verträgen aussteigen kann, wenn eine Umfinanzierung billiger ist. Bei Verträgen, die bis Ende 2014 abgeschlossen wurden, ist dies regelmäßig der Fall. Aber auch wer schon umgeschuldet und bereits Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat, kann diese gegebenenfalls von den Banken zurück verlangen.

Wer seinen Vertrag prüfen lassen will, kann dies bei uns gegen eine Erstberatungsgebühr von € 100,00 tun.

 

Wenn wir fündig werden, verhandeln wir gerne auch mit Ihrer Bank. Nicht selten ist auch das Geldhaus zu einer nachträglichen Umfinanzierung bereit, wenn dadurch ein Rechtsstreit vermieden wird.

 

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