Jahrelang hat der französische Hersteller PIP nur billiges Industriesilikon in Brustimplantate eingeschweißt mit teilweise schweren Folgen für die betroffenen Patientinnen. Die Firma PIP ist zwischenzeitlich pleite. Der Firmengründer Jean-Claude Mas wurde 2016 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Vor Strafantritt verstarb er jedoch im Alter von 79 Jahren.

 

Die Geschädigten wandten sich daher an den Haftpflichtversicherer der Poly-Implant Prothese SA (PIP), der eine Schadensregulierung außerhalb Frankreichs ablehnte. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main sah darin eine unzulässige Versicherungsklausel, weil die Begrenzung auf das Territorium von Frankreich faktisch Ausländer diskriminiert.

Die EU-Richter helfen den Geschädigten jedenfalls nicht. Der Fall falle nicht unter EU-Recht und damit könne die Territorial-Klausel nicht wegen Diskriminierungsverbot angefochten werden. Wenn es dabei bleibt, wäre das im Ergebnis für die betroffenen Patientinnen fatal. Andererseits muss der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main jetzt weitergeführt werden. Es wird die Frage zu klären sein, ob die Territorial-Klausel nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung der Geschädigten führt, weil solche Firmen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, nur mit ausreichender Versicherung auf dem Markt tätig werden dürfen. PIP hat die Brustimplantate bis 2010 nicht nur europa- sondern weltweit verkauft und satte Gewinne eingestrichen. Darf ein Versicherer bei einer solchen Entwicklung einfach stumm bleiben und darf er sich hinterher auf Leistungsverweigerungsrecht berufen? Rechtlich wird es jetzt anspruchsvoll.

 

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