Der unter anderem für Rechtsbeschwerden in Grundbuchsachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, stets pfändbar ist und bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden kann.

Qualifizierte Verbände, insbesondere Verbraucherzentralen, sollen gegen Unternehmen klagen können, die schadensersatzpflichtig oder sonst leistungspflichtig sind durch die sogenannte „Abhilfeklage“. Sie soll noch dieses Jahr gesetzt werden. Im Auge des Gesetzgebers sind Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen bei Flugverspätungen, unzulässigen Kontogebühren oder mannigfaltigen Produktmängeln denkbar. Meist ist das Manko offensichtlich, die Unternehmen sitzen jedoch die Sache aus und hoffen, dass viele Verbraucher nichts unternehmen. Mit der Verbandsklage wird das anders: Jeder, der sich bis zu einem bestimmten Prozesstag (nach der ersten mündlichen Verhandlung) in das entsprechende Klageregister einträgt, kann dann bei einem Urteil profitieren und hat selbst einen vollstreckbaren Zahlungstitel in der Hand.

 

Zu „verbraucherfreundlich“ empfinden Kritiker das Gesetzesvorhaben. Dazu fällt aber nur ein: Verbraucherschutzklagen sind dazu da, um den Verbraucher zu schützen… und jetzt auch noch, um ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Im April 2023 fallen nicht nur die restlichen Corona-Beschränkungen, am 01.04.2023 hat die von Arbeitnehmern lieb gewonnene telefonische Krankschreibung geendet. Der Invalide muss sich wieder zum Arzt quälen.

 

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung kommen neue Fragen hinzu, 44 an der Zahl. 21 davon befassen sich mit Grundwissen, die weiteren 23 Fragen beziehen sich auf die Führerscheinklasse B. Zuletzt kamen Führerscheinprüfungen ins Gerede wegen der hohen Durchfallquote von weit über 30 %.

Zum 08.04.2023 entfallen nach dem Infektionsschutzgesetz § 28 b sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen. Zu diesem Termin fallen auch die letzten Masken-Pflichten als auch Einreisebeschränkungen aufgrund Corona. Damit bewahrheitet sich unsere Annahme in unserem Corona-Ticker vom 26.04.2020: Die Pandemie wird 1000 Tage dauern oder drei Jahre. 1000 Tage sind jetzt rum. Drei Jahre auch.

 

3 Jahre zurück: https://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/1060-die-pandemie-wird-3-jahre-dauern-oder-1000-tage 

Weil ein Nachbar im Sommer fast täglich auf seiner Terrasse gegrillt haben soll, wurde er von einem Rentner aus Bad Tölz verklagt und das mit Erfolg.

 

Das Landgericht München hat nun die Grillambitionen des Nachbars stark eingeschränkt. Danach darf er im Monat nur noch 4-mal grillen und am Wochenende nicht an zwei Tagen hintereinander. Anderenfalls droht dem Grillfreund ein Ordnungsgeld.