Ein Günther Wismach versendet von Leipzig aus zurzeit massenhaft Abmahnungen an Webseitenbetreiber. Sein Vorwurf ist, dass die Adressaten auf ihren Seiten sogenannte „nachladbare Schriften“ verwenden von Goggle Fonts. Durch die Anwendung dieser Technik würden seine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Ihm stünde daher ein Schadensersatz zu in Höhe von € 300,00 (pauschal). Wir haben diese Abmahnungen für mehrere unserer Mandanten überprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung in keinem einzigen Fall gerechtfertigt ist.
Wir haben der Forderung schriftlich widersprochen und Herrn Günther Wismach unter Fristsetzung aufgefordert, von seiner Forderung Abstand zu nehmen.
Nachdem Herr Wismach es vorgezogen hat nicht zu reagieren, lassen wir das Geschäftsgebaren des Herrn Wismach nunmehr von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig überprüfen. Wir haben in dem Zusammenhang vorsorglich auch Strafanzeige erstattet.
Über das Ergebnis werden wir berichten.