Die bislang in Deutschland angerufenen Verwaltungsgerichte haben die Eilanträge von diversen religiösen Vereinen und Gläubigen abgewiesen. Das Verbot von Zusammenkünften sei verhältnismäßig. Es diene zwingend dem Schutz der Bevölkerung. Auch mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte können eingeschränkt werden, wenn die Aufrechterhaltung des öffentlichen Gesundheitssystems dies erfordert. Das sei hier der Fall.

 

Diese Entscheidungen waren zu erwarten. Das übergeordnete Interesse sticht das individuale Interesse. Darüber hinaus ist in der Hauptsache erst dann eine Entscheidung zu erwarten, wenn die Pandemie durch das Land „durch“ ist. Man sieht aber schon jetzt wo der Richter Hase langläuft. Was heißt das nun generell?

Damit nicht die Kleinunternehmer und Mittelständler an bürokratischen Hürden scheitern, Springt der Staat zu 100 % als Bürge ein. Damit entfällt die langwierige Prüfung nach dem sonst geltenden Bankbestimmungen. Voraussetzung ist letztlich nur, dass das Unternehmen nicht schon 2019 in finanziellen Schwierigkeiten gewesen ist.

 

Kleinere Unternehmen sollen drei Monatsumsätze aus dem Referenzjahr 2019 erhalten.

 

Bei Firmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern liegt die Obergrenze bei 500.000 €. Bei Unternehmen mit über 50 Beschäftigten können bis zu 800.000 € in Anspruch genommen werden.

 

Die Laufzeit der Darlehen ist auf zehn Jahre angelegt, wovon die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sein können.

 

Wer schnelles Geld braucht und auf den üblichen Bürokratismus der Banken verzichten kann, sollte seine "Zahlen zusammenstellen" und einen formal sauberen Antrag stellen. Für erste Informationen sind wir erreichbar unter 07531/5956-10.

 

Keiner weiß derzeit, wie lange Corona die Wirtschaft im Würgegriff hat. Was passiert, wenn der Lockdown stufenweise gelockert wird, erstmal keine Erholung eintritt oder gar eine zweite Schließungswelle kommt?

 

Weder Mieter noch Vermieter sollten die Situation jetzt einfach so laufen lassen. Jeder Gewerberaummieter muss jetzt einen Logikcheck durchführen. Soll die Miete ab sofort nur unter Vorbehalt bezahlt werden? Soll sie überhaupt bezahlt werden? Oder soll sie für eine gewisse Zeit gemindert werden?

 

Für den Vermieter stellen sich die gleichen Fragen. Für ihn kommt noch hinzu, dass einkassierte Mieten im Falle einer späteren Insolvenz möglicherweise vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Mietzahlungen sind derzeit überhaupt nicht sicher, selbst wenn sie bezahlt werden.

Wer sich aufgrund der Corona-Krise ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet hat, auch wenn es das Wohnzimmer ist, kann voraussichtlich über € 1.000 in der nächsten Steuererklärung als Sonderabzug geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Home-Office auf Anordnung des Arbeitgebers eingerichtet wurde und sich räumlich vom Rest der Wohnung abtrennen lässt. Arbeitnehmern wird empfohlen, bereits jetzt zur späteren Vorlage eine Bescheinigung des Arbeitgebers schriftlich einzuholen, aus der hervorgeht, dass (1) das Home-Office angeordnet wurde (2) der Arbeitnehmer nicht auf seinen regulären Arbeitsplatz zugreifen konnte.

Die diversen Betriebsschließungen erfolgten durch staatliche Anordnung. Die Kehrseite dieser Bescheide und Allgemeinverfügungen ist der große Kostenblock, der zunächst einmal bei Unternehmer bleibt. Vom fehlenden Gewinn ganz zu schweigen. Hier sind wir der Auffassung, dass genau da der Staat einspringen muss, nicht in Form von billigen Krediten mit dem Wirtschaftsrisiko des Unternehmers, sondern durch Entschädigung 1:1 der nicht vermeidbaren Kosten (bis zur Wiedereröffnung). Hier war der Staat in der Krise nicht konsequent genug. Nebeneffekt wäre darüber hinaus, dass dann nicht alle auf einen schnelles Wiederhochfahren der Wirtschaft drängen würden. Am Ende würde das eh übernehmen müssen. Sollte man sich nicht nur Zeit, sondern auch Gelassenheit erkauft.

 

Wir stellen für alle unsere Mandanten in diesen Tagen einen förmlichen Antrag auf Kostenentschädigung. Das sollte sich jeder schleunigst überlegen. Hier könnten Fristen laufen.