RA Rafael Fischer | Führerschein

Fast unbemerkt ist der neue Bußgeld-Katalog auf den Höhepunkt der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von innerorts 21 km/h droht bereits Fahrverbot bei 26 km/h außerorts ebenfalls. Ist irgendwo eine 30er-Zone ausgewiesen und man meint (durch kurze Unaufmerksamkeit) es seien weiterhin innerorts 50 km/h erlaubt und fährt mit bspw. 55 km/h nichtsahnend durch die Straßen, ist der Führerschein weg. Mittlerweile haben die Städte und Gemeinden massiv aufgerüstet. Autofahrer blitzen und abkassieren ist nun noch attraktiver geworden. Schon dieser Schröpfvorgang ist eine Unverhältnismäßigkeit, das schnelle Fahrverbot ist eine massive Intoleranz.Der Verkehrsminister beäugt zwischenzeitlich die Gesetzesneuerung selbst als  überzogen und will es entschärfen. Das ist mal ein guter Ansatz.

 

Solange diese gesetzliche Fehlleistung nicht zurückgefahren wird, sollte jeder Autofahrer im Fall der Sanktionen die Berechtigung der 30er-Zone in Frage stellen und ggf. extra mit rechtlichen Mitteln angreifen. Die Verkehrsberuhigung von ganzen Stadtbezirken stellt oftmals eine unverhältnismäßige Nötigung der Verkehrsteilnehmer dar.

 

Aufgrund solcher Fehlentwicklungen sollte man sich generell überlegen, ob wir bei unserer Überregulierung künftig nicht gesetzliche Regelungen mit Ablaufdatum versehen. Was nicht bewusst oder zwingend verlängert wird, fällt nach einer „Erprobungsphase“ wieder weg. Das würden viele gesetzliche Regelungen schlicht nicht überleben. 

 

siehe auch: http://www.lawinfo.de/index.php/37-ausgewaehlte-rechtsgebiete/sonderthema-fuehrerschein/1058-bereits-ab-21-km-h-zu-viel-ist-der-fuehrerschein-weg?tmpl=component&print=1&page=

 

Update:

 

Jetzt ist auch der ADAC für eine Rücknahme der Fahrverbote bei einem einmaligen Überschreiten von 21 km/h innerorts sowie 26 km/h außerorts über dem normalen Tempo. ntv.de zitiert heute den Verkehrspräsidenten Gerhard Hillebrand: „Insbesondere die Geschwindigkeitsverstöße werden unverhältnismäßig hart bestraft. Durch die Neuregelung geht die seit Jahren bewährte Differenzierung im leichte, mittlere und grobe Verkehrsverstöße und damit das Gleichgewicht aus Geldbußen, Punkten und Fahrverboten verloren.“

 

Aus informierten Kreisen in Berlin war zu hören, dass bei der Anhebung der Bußgelder sich die einzelnen Bundesländer gegenseitig überboten haben, was die auszusprechenden Strafen sein sollen. Die Kanzlerin hatte mit ihrer „orgienhaften“ Bewertung vollkommen Recht. Wahrscheinlich sitzen da in vielen Ministerien irgendwelche Sesselpupser, die einfach mal was raushauen, anstatt dass es sinnig und differenziert aufgearbeitet wird. Aus diesem Grund brauchen wir erst recht vorsorglich

(1) Gesetze mit Ablaufdatum.

 

Außerdem sollte man zwei weitere Kriterien in den Vordergrund rücken:

 

(2) Jeder der eine Gesetzesneuerung verlangt, sollte sein Ergebnis zwingend mit den tragenden Argumenten unterstreichen und mit seiner Verantwortlichkeit (Namensnennung) kenntlich machen.

 

(3) Überhaupt sollte bei all solchen Entscheidungsfindungen und Gesetzesnovellen in einem offiziellen Protokoll namentlich vermerkt werden, wer für was und welchen Vorschlag die Verantwortung trägt. Danach sollte eine „Unsinn-Kommission“ die schlimmsten Ausrutscher gleich wieder kassieren. Es mag sein, dass Saskia Esken das jetzt gar nicht gefällt. Aber vor Sinnstiftung kommt Sinnhaftigkeit.