Der bundesweit bekannte Otto-Versand klagt derzeit gegen ein kleines Hamburger-Restaurant „Otto´s Burger“ auf Unterlassung der Bezeichnung „Otto“ wegen angeblicher Verwechslungsgefahr. Der Bürger könnte nämlich meinen, dass der Kataloganbieter künftig auch Hamburger versendet.

 

Dabei ist der Otto-Versand tatsächlich nicht allmächtig. In der Schweiz gibt es einen recht erfolgreichen Konkurrenten OTTO´s, der in seinem Logo seit Jahren mit erhobenem Zeigefinger wirbt, die WELT erinnert daran, dass man bei dem deutschen Großversender ohne Weiteres Kleidungsstücke der Firma Otto Kern bestellen könne und in Steinfurt wirbt die Firma Werner Otto Immobilien.

 

Der Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg läuft schon seit 2015, weil der Burger-Brater die Bezeichnung Otto nicht nur für seine Lebensmittel hat schützen lassen, sondern auch im Bereich Kleidung, um ggfs. Merchandising-Artikel für seine Braterei verkaufen zu können.

 

 

Otto´s Burger gibt es viermal in Hamburg, aber nur in Hamburg. Mal sehen, wie die Sache ausgeht.