Der II. Zivilsenat hat entschieden, dass nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige gewinnunabhängige Ausschüttungen an Kommanditisten eines in der Rechtsform einer GmbH & Co KG organisierten Schiffsfonds nur dann von der Gesellschaft zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. In dem Verfahren, das dem Bundesgrichtshof zur Entscheidung vorlag, verlangten zwei Beteiligungsgesellschaften, deren Gesellschaftszweck jeweils der Betrieb eines Containerschiffs war, die Rückzahlung von Ausschüttungen von der beklagten Kommanditistin.

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden. Bei den heute verhandelten 11 Sachen handelt es sich um Parallelverfahren, in denen die Kläger die Beklagten – unter anderem eine Bausparkasse – auf Rückabwicklung kreditfinanzierter Immobilienkäufe in Anspruch nehmen. Die Fallgestaltungen sind derjenigen vergleichbar, die der Entscheidung des Senats vom 29. Juni 2010 (XI ZR 104/08) zugrunde lag (vgl. Pressemitteilung Nr. 133/2010).

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG*** gefällt.

In dem zugrundeliegenden Fall begehrt die Klägerin aus abgetretenem Recht wegen des Erwerbs von Aktien der Beklagten von dieser Schadensersatz. Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, das mittelständische Unternehmen finanziert. Seit dem Jahr 2001 engagierte sie sich unmittelbar und mittelbar über andere Gesellschaften auch auf dem Kapitalmarkt für strukturierte Forderungsportfolien. Dazu gehörten auch solche Finanzprodukte, die sich auf Forderungen aus dem US-Hypothekenmarkt bezogen.

Der frühere Bundesverteidigungsminister und langjährige Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Rupert Scholz war vom Landgericht Mosbach 2007 in einem Prozess um fehlgeschlagene Kapitalanlagen zum Schadensersatz verurteilt worden. Seine Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe hatte Erfolg. Die klagenden Eheleute hatten sich im Oktober 2004 an einer Publikumskommanditgesellschaft beteiligt, die einen Fonds betreiben sollte.

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