Seit einigen Jahren bietet die in Frankfurt ansässige Multi Invest Sachwerte GmbH ihren Kunden und Nichtkunden Gold- bzw. Edelmetallsparpläne an. Über eine monatliche Einzugsermächtigung zwischen € 50,00 und beispielsweise € 150,00 soll der „Sparer“ dann regelmäßig Edelmetall (vorzugsweise in Gold) erwerben. Dem „Sparer“ werden Laufzeiten von etwa 30 Jahren, in unserem Fall sogar von 35 Jahren eingeredet.

Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters kommen drei Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Prokon zahlungsunfähig ist. Was bislang vermutet wurde, wird wohl zur Gewissheit. Es ist damit zu rechnen, dass das Amtsgericht Itzehoe Anfang Mai das Insolvenzverfahren über die Firmengruppe eröffnen wird. Der Firmengründer Carsten Rodbertus ist bereits von der Geschäftsleitung entbunden worden.

Mit einem kostenintensiven Werbeaufwand hat die PROKON Regenerative Energien GmbH in den letzten beiden Jahren Gelder eingesammelt und auf das Umweltbewusstsein der Anleger gesetzt. Diese haben möglicherweise nicht auf die „Belastbarkeit“ der versprochenen Dividenden gesetzt. Kaum einer der Anleger hat sich offensichtlich im Vorfeld darüber Gedanken gemacht, dass Genussrechte grundsätzlich nachrangig sind und eine sehr heikle Sache sein können.

Der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf einen nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger nicht über Gebühr in die Haftung nehmen. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung fest. Die Richter sahen für den Anleger ein unüberschaubares Haftungsrisiko, wenn er seine Beteiligung erstmals nach 31 Jahren kündigen dürfe. Dies sei eine unzulässige Kündigungsbeschränkung. Im Ergebnis sei die Regelung im Gesellschaftsvertrag damit unwirksam (BGH, II ZR 205/10).

Unmittelbar nach den ersten Verhaftungen bei der Finanzgruppe S&K werben dutzende von Anwaltskanzleien damit, den geprellten Anlegern zu ihrem Recht zu kommen. Das dürfte von Rechts wegen nicht besonders schwierig sein, nachdem der Abzocke eine Betrugsmasche zugrunde liegt. Die Rechtslage scheint relativ einfach zu sein.