Jede Person und erst recht jeder Unternehmer sollte JETZT für sich seine Lebenssituation überdenken und einen Handlungsplan aufstellen: was muss ich tun, um möglichst unbeschadet vor allem wirtschaftlich zu überleben?  Nach dem Notfallplan kommt der Handlungsplan, der über einen langen Zeitraum wahrscheinlich monatlich oder wöchentlich angepasst werden muss. Und weiter wichtig: kühlen Kopf bewahren. Diejenigen die das nicht tun, laufen Gefahr in Panik zu geraten. Die Pandemie und ihre Folgen werden länger dauern, als die meisten annehmen. Das kann man alles nachlesen in der Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung 2012. Diese Analyse Ist das Ausgangspapier, an das sich die Bundesregierung derzeit hält, quasi der Spickzettel für diese Krise. Entworfen wurde das Papier zum Bevölkerungsschutz bei einer weltweiten Pandemie durch Virus "Modi-SARS", erarbeitet und voraus berechnet vom RKI (Robert-Koch-Institut).

Dort ist sehr genau beschrieben, was zur Zeit passiert. Wird so schnell kein Impfstoff gefunden, wird auch die weitere Entwicklung vermutlich wie errechnet ablaufen. Wahrscheinlich gibt es nach der ersten Welle, der erst zum Jahresende abebbt noch eine zweite Welle (nach etwa 400 Tagen) und eine dritte Welle (nach 750 Tagen). Die letzte Welle ist nach drei Jahren durch.

Ein häufiger Streitpunkt bei der Prothesen-Versorgung ist die Frage, wie hoch der Anspruch ist, der gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden kann beziehungsweise zur Bezahlung welcher Prothesen und Hilfsmittel die Krankenversicherung verpflichtet ist. Da die Krankenkassen im jeweiligen Einzelfall selbständig und eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob und für welche Leistungen sie die Kosten übernehmen, enden solche Fälle nicht selten vor Gericht.

Liegen Gründe für die Ablehnung eines prozessualen Sachverständigen vor, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist, im Normalfall binnen zwei Wochen nach der (zumutbaren) Kenntniserlangung von dem Ablehnungsgrund geltend zu machen.

[Beschluss des OLG Brandenburg vom 14.11.20009 UF 267/00 NJW-RR 2001, 1433, FamRZ 2001, 1011]

In einem Prozess kann ein Sachverständiger aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen (z. B. Befangenheit), abgelehnt werden. Einen Fall der Besorgnis der Befangenheit nahm der Bundesgerichtshof bei einem Brandsachverständigen an, der sowohl für den Haftpflichtversicherer als auch für die Polizeibehörde tätig war.

[Beschluss des BGH vom 30.11.20013 StR 216/01ZAP EN-Nr. 98/20023 StR 216/01]

"Wirtschaft braucht Anstand" heißt eines der Bücher von Wolfgang Grupp, CEO des Familienunternehmens Trigema aus Burladingen. Daran sollte er sich messen lassen. Wolfgang Grupp lässt auch sonst keine Gelegenheit aus, um sich als ehrenwerter und honoriger Geschäftsmann in den Vordergrund zu drängeln. Immer etwas overdressed mit Einstecktuch und Zweireiher (im Stil der 90er oder der  Mafiafilme Chicago 1930) ist er in Talkshows aufgetreten, was schnell ungewollt an Glaubwürdigkeit und Weltsicht nagt. Der gewonnene Eindruck scheint nicht ganz falsch zu sein. Zum Preis von 120 € für 10 Fliesband-Baumwoll-Polyester-Atemschutzmasken in der Hochphase der Corona-Krise bewegt er sich der Unternehmer gefährlich nah am Kreis der gewöhnlichen Abzocker und Ausnutzer von Notsituationen. Grupp geht es dabei vornehmlich um eins: um Geld (und angeblich nur, damit er seine Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken muss). Dagegen ist nichts einzuwenden – wenn er sonst nicht andauernd den „Gutunternehmer“ geben würde. Wolfgang Grupp und sein Affe können mir zukünftig gestohlen bleiben. Der ist halt auch nur e' Schwobaseggl.