Der im Raum stehende Vergleich ist eine große Enttäuschung und bildet genau das ab, was VW in zahllosen Fällen sowieso gemacht hat. Jeder Betroffene bekommt Geld, und zwar entweder gegen Rückgabe des Fahrzeuges oder in Form einer Einmalzahlung. 

 

Im Herbst 2018 wurde alle Betroffenen verrückt gemacht mit der -unwahren- Behauptung, die Ansprüche wurde Ende 2018 verjähren. 

 

Fahrzeuge, die erst in 2016 gekauft wurden, bekommen gar kein Angebot.( Tatsächlich sind Käufe bis mindestens Februar 2016 unproblematisch in den meisten Gerichtsverfahren).  

 

Selbstlos erklärt sich VW bereit, denjenigen, die das Vergleichsangebot von einem Anwalt prüfen lassen wollen, die Anwaltskosten mit netto € 190,00 zu bezahlen, allerdings nur, wenn der Anwalt im Sinne von VW zum Vergleich rät.

 

Hierzu muss Folgendes klargestellt werden:

 

Es besteht für die betroffenen PKW-Besitzer kein Kostenrisiko, denn VW muss das zahlen, was ein Gericht im Urteil festsetzt. Nicht mehr und nicht weniger. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht. 

 

 

Weshalb sich die Verbraucheranwälte auf so etwas eingelassen haben, ist schwer nachvollziehbar. Wir jedenfalls handeln nach dem Motto "weniger ist mehr" und konzentrieren uns auf Betroffene aus der Region. Nur so kann nach unserer Überzeugung eine persönliche und individuelle Beratung sichergestellt werden.