RA Oliver Hirt | Allgemein

Aktuell verklagen wir Volkswagen in einem halben Dutzend Fälle auf Vergleichserfüllung. Eine Reihe von Klagen, die mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet wurden, hat unsere Mandantschaft bereits das Dieselfahrzeug  zur Verfügung gestellt, wartet seither auf das Geld. Volkswagen begründet dies mit logistischen Problemen. Dabei wäre eine Zahlung ganz einfach per Überweisung möglich. Nach entsprechender Vorankündigung haben wir zwischenzeitlich in einigen Fällen auf Vergleichserfüllung geklagt. Auch diese Prozesse verliert Volkswagen.

 

Wenn Volkswagen schon jetzt an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist, wie soll das erst bei einem "Massenvergleich" funktionieren? 

 

Abgesehen davon, dass Volkswagen ihre Kunden damit nochmals zusätzlich verärgert, belastet das Verhalten von VW erneut die Gerichte. Wir sind dafür, den Pokal „mieseste der Manager des Jahres“ aus zu loben und den Gesamtvorstand von Volkswagen zu überreichen.