Als der Comedian Atze Schröder 2016 in eine Auseinandersetzung mit dem ehemaligen ‚Let’s Dance‘-Teilnehmer Niels Ruf geriet und daraufhin ein Strafprozess folgte, berichtete die BILD-Zeitung  über diesen Fakt unter Nennung des bürgerlichen Namens von Atze Schröder. Das Landgericht Berlin sah darin kein Problem. Der Anwalt, der Hubertus Albers vertritt meinte, dass sein Mandant einen solchen Eingriff in seine Privatsphäre nicht dulden müsse. Und warum sollte man bspw. den selbst ernannten Wendler nicht geborener Michael Skowronek nennen dürfen, obwohl er schon in die Ehe mit Frau Norberg geflüchtet ist und deren Namen angenommen hat? Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nicht erkennbar. Sonst müssten wir Hape Kerkeling für alle Zeiten als Horst Schlemmer begrüßen.

Hat der Medienanwalt Christian Schertz seinem Mandanten wirklich geraten: Die Presse darf nicht deinen richtigen Namen nennen? Die Prozessaussichten sind gleich null.