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Nachdem in verschiedenen Städten Fahrverbote gelten, damit die Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden, dies aber nicht geschieht, hat die Deutsche Umwelthilfe Zwangshaftantrag gegen die verantwortlichen Politiker gestellt, um die Umsetzung zu erzwingen. Der Antrag auf Zwangshaftandrohung trifft den Ministerpräsidenten von Bayern Markus Söder sowie den Umweltminister Thorsten Glauber.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in der Folge beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob vorliegend tatsächlich Zwangshaft angedroht werden dürfe. Der Gutachter am Europäischen Gerichtshof (aus Deutschland) ist der Auffassung, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die solche freiheitsentziehenden Maßnahmen im konkreten Fall erlaubt. Folgen die EU-Richter dem Gutachten, hätte die Deutsche Umwelthilfe am Ende faktisch nichts erreicht.