Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble drängt schon lange darauf, die Anonymität im Netz durch eine Klarnamenpflicht korrigieren. Dieser Vorstoß ist nicht ganz neu, gewinnt aber im Hinblick auf die zunehmenden Hasspostings von anonymen Netzteilnehmern immer mehr an Bedeutung. Der Spiegel nannte einen solchen Schritt: Digitales Vermummungsverbot. Gegner berufen sich immer wieder auf die nicht einzuschränken der Meinungsfreiheit. Wer sich auf Meinungsfreiheit beruft, kann diese jederzeit kundtun. Er sollte sich jedoch hier zu identifizieren, damit man sich im Falle von Beleidigungen, die auch im normalen Leben strafbar sind, nicht in der Anonymität verstecken kann. Viele sind Feiglinge und wären im Netz nicht so frech, wenn ihr Name bekannt wäre.

 

Angeblich verbessern Studien zufolge Klarnamen den Umgangston nicht merklich. Das wird bezweifelt. Wer beleidigt, muss dafür gerade stehen. Dazu muss er erst einmal zur Rechenschaft gezogen werden. Dann wird sich auch schnell auch etwas im Umgangston der Meinungsfreien ändern.

 

Beim Filesharing von Raubkopien war das früher auch nicht anders. Erst als das heimliche Herunterladen von Filmen und Musiktiteln verfolgt und sanktioniert wurde, ließen die Rechtsverstöße schon nach kurzer Zeit erheblich nach.