Anscheinend nahm Martin Winterkorn in seiner aktiven Zeit für den VW-Konzern regelmäßig übers Wochenende Arbeit mit nach Hause. Dafür wurde ihm ein sog. Wochenendkoffer bereitgestellt. Ende Mai 2014 enthielt der Koffer Informationen, die ein Jahr später 2015 Grund dafür waren, dass Martin Winterkorn seinen Vorstandsposten räumen musste. Der damalige Leiter der Qualitätssicherung im VW-Konzern, Herr Frank Tuch, teilte in einem auf den 23.05.2014 datierten Schreiben mit: „Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Winterkorn, in Anlage erhalten Sie die Informationen zu Überschreitungen der Stickoxid-Emissionen bei Real Driving Emissions (RDE)  Tests in den USA. ... Bei den Messungen an den Fahrzeugen ... wurden die NOx-Werte deutlich überschritten – um den Faktor 15 bis 35.“

 

Ein fast inhaltsgleiches Schreiben legte der Leiter des Ausschusses für Produktsicherheit beim VW-Konzern bei, Herr Bernd Gottweis.

 

Angeblich will Martin Winterkorn diese brisante Post nicht gelesen haben. Denn sonst hätte er sich strafbar gemacht, weil er hinterher passiv blieb und damit gegen Compliance-Vorschriften verstoßen hätte. Denn auch Betrug durch Unterlassen ist möglich. Es muss gar nicht sein, dass er selbst die Anweisung zum Einbau einer unzulässigen Prüfstandserkennungs-Software gegeben hat. Die Konsequenz wäre dann auch, dass Martin Winterkorn jedem Dieselkäufer, der nach Mai 2014 einen Volkswagen gekauft hat und mit der Betrugssoftware ausgestattet war, höchstpersönlich schadensersatzpflichtig ist, der Konzern sowieso.

 

Wir haben in verschiedenen Verfahren neben Volkswagen Herrn Dr. Martin Winterkorn persönlich verklagt. Der „Wochenendkoffer“ spielt nun auch im Zivilverfahren eine entscheidende Rolle.