Dass hat jedenfalls das Landgericht Potsdam bezüglich der Axa-Versicherung so entschieden. Damit hat das Landgericht die Vorinstanz dahingehend bestätigt, dass die Beitragsanpassungen der Axa seit 2008 unzulässig waren.

Der Grund war, dass die Beitragserhöhung – nicht wie bei privaten Krankenversicherungen vorgeschrieben– von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt worden ist. Das Gericht sah die Unabhängigkeit dadurch beeinträchtigt, dass es den Anschein hatte, dass der Treuhänder überwiegend für den Versicherer arbeitet.

 

Die Axa hat gegenüber der Zeitschrift Fokus angekündigt, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Sollte der Bundesgerichtshof die Vorinstanzen bestätigen, hätte nicht nur Axa-Versicherte, sondern möglicherweise auch Versicherungsnehmer anderer privater Krankenversicherer Anspruch auf Rückzahlung der erhöhten Beträge. Es könnte unter Umständen von Wichtigkeit sein, dass die Beiträge nicht vorbehaltslos bezahlt werden. Wer privat krankenversichert ist und in den letzten drei Jahren eine Beitragserhöhung erhalten hat, sollte sich von einem auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalt beraten lassen.

 

Wir prüfen Ihren „Erhöhungsbescheid“ gerne.

 

 

[Quelle: AG und LG Potsdam, 6 S 80/16 sowie FOKUS-Online vom 27.09.2017 unter dem Stichwort Beitragserhöhung]